Hi,
ich habe eine Frage zum KK-Beitrag von Selbstständigen
als freiwillig Versicherte in gesetztlichen KKn:
Die ges. KK bemisst ja die Beiträge nach Einkommen. Wenn
das Einkommen aber zu niedrig angesetzt wird, hat sie ei-
ne Nachforderungsmöglichkeit.
Umgekehrt scheint’s aber zu sein, dass im Fall eines
zu hoch veranschlagten Beitrags im Nachgang keine Rück-
forderungsmöglichkeit existiert (SGB 5 §240 Abs. 4,
Satz 1-3).
Da die realen Einkommensverhältnisse bei Selbständigen
mitunter erst nach einiger Zeit vollständig bewertbar
sind, befremdet mich dieser Paragraf. Als Existenzgrün-
der sprudeln die Umsätze noch nicht so richtig und die
Prognosen waren besser, als die Realität es hergeben.
Daher hätte ich in den vergangenen Monaten eigentlich
recht niedrige Beiträge zu entrichten gehabt. Bei Nach-
frage bei der KK verwies man mich auf das SGB 5 und
sagte, dass eine Rückwirkende Bewertung aufgrund der
Beitragsrichtinien nicht möglich sei.
Stimmt das so, oder gibt es einen Weg, die zuviel be-
zahlten Beiträge zurück zu bekommen?
Thanx,
Frank
Hallo Frank,
Die ges. KK bemisst ja die Beiträge nach Einkommen. Wenn
das Einkommen aber zu niedrig angesetzt wird, hat sie ei-
ne Nachforderungsmöglichkeit.
Stimmt.
Umgekehrt scheint’s aber zu sein, dass im Fall eines
zu hoch veranschlagten Beitrags im Nachgang keine Rück-
forderungsmöglichkeit existiert (SGB 5 §240 Abs. 4,
Satz 1-3).
Stimmt auch.
Da die realen Einkommensverhältnisse bei Selbständigen
mitunter erst nach einiger Zeit vollständig bewertbar
sind, befremdet mich dieser Paragraf. Als Existenzgrün-
der sprudeln die Umsätze noch nicht so richtig und die
Prognosen waren besser, als die Realität es hergeben.
Daher hätte ich in den vergangenen Monaten eigentlich
recht niedrige Beiträge zu entrichten gehabt. Bei Nach-
frage bei der KK verwies man mich auf das SGB 5 und
sagte, dass eine Rückwirkende Bewertung aufgrund der
Beitragsrichtinien nicht möglich sei.
Stimmt das so, oder gibt es einen Weg, die zuviel be-
zahlten Beiträge zurück zu bekommen?
Das stimmt leider auch.
Daher kann die Empfehlung an alle Existenzgründer nur lauten: Einkommen gegenüber der Krankenkasse so niedrig wie möglich angeben. In der Anfangszeit nur Mindestbeiträge zahlen. Ggf. Rücklagen bilden, wenn das Einkommen darüber liegt.
Empfehlung an Dich: Sofort der KK die Mitteilung machen, dass Dein Einkommen geringer ausgefallen ist, als angenommen. Vereinbarung für den Dezember treffen. Das Einkommen und die daraus resultierenden Beiträge werden aufs Jahr bezogen betrachtet. Sprich mit Deinem Berater und lass Dich nicht abwimmeln. Liefere, wenn nötig, Belege und lasse diese vom Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bestätigen.
Viel Glück,
Thomas
Hallo Thomas,
vielen Dank für die Empfehlung, werde es gleich in Angriff
nehmen. Ich bin ja sehr angetan von diesem Portal, werde
mich hier öfters mal tummeln/engagieren.
Frank
Hallo Frank,
Stimmt das so, oder gibt es einen Weg, die zuviel be-
zahlten Beiträge zurück zu bekommen?
Das stimmt leider auch.
Daher kann die Empfehlung an alle Existenzgründer nur lauten:
Einkommen gegenüber der Krankenkasse so niedrig wie möglich
angeben. In der Anfangszeit nur Mindestbeiträge zahlen. Ggf.
Rücklagen bilden, wenn das Einkommen darüber liegt.
Empfehlung an Dich: Sofort der KK die Mitteilung machen, dass
Dein Einkommen geringer ausgefallen ist, als angenommen.
Vereinbarung für den Dezember treffen. Das Einkommen und die
daraus resultierenden Beiträge werden aufs Jahr bezogen
betrachtet. Sprich mit Deinem Berater und lass Dich nicht
abwimmeln. Liefere, wenn nötig, Belege und lasse diese vom
Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bestätigen.
Viel Glück,
Thomas