Krankenkassenbeitrag zu hoch

Hallo,
mal ne Frage:
Beispiel: Selbständig, Mehrfamilienhaus nicht schuldenfrei, Krankenkassenbeiträge werden nach mindesten einen Einkommen berrechnet, das 1836 € beträgt(hat der Gesetztgeber so beschlossen).
Gewerbeeinnahmen und Mieteinnahmen ergeben weniger im Monat als 1836€.
Wenn der Selbständig Gewerbe abmeldet, wird der Beitrag bei der Krankenkasse dann anderst gerechnet oder bleibt er so?
Danke Ramonaz

und wie bestreitet der vormalig Selbständige nach Abmeldung des Gewerbes seinen Lebensunterhalt?? Schwarzarbeit???

Bevor man auf solche Ideen kommt, sollte man mit der Krankenversicherung sprechen. Das „fiktive“ Einkommen kann nämlich auch unter diese 1800 EUR reduziert werden…

Grüße

Lars

P.S. Im Schadenfall kann die Krankenversicherung gott sei dank nicht kündigen :wink:

Hallo,
wer nicht mehr hauptberuflich Selbständig ist der wird auch nicht als solcher eingestuft.
Er wird dann nach seinem Einkommen eingestuft wobei hier eine fiktive Mindestbeitragsbemessungrenze von ca. 840,00 € gilt.

Gruß

Czauderna

Hallo,
aber was ist, wenn die Krankenversichung sagt; auch ein negatives Vermögen ist Vermögen ( Schulden bei der Bank, Sprich Abtrag), ein Härtefall liege nicht vor.
Also weiter mit den fiktiven 1836€ rechnet?
Das Jahreseinkommen lag netto, sprich Gewinn bei ca. 12000 €, bei dem Selbständigen, der verheiratet ist und auch noch ein volljähriges Kind am Backen hat.
Gruß Ramonaz

Hallo Lars,
wie kann man dieses fiktive Einkommen an das reale Einkommen anpassen???
Gruß Ramonaz

Hallo,
tut mir leid, aber das ist nun kein Argument.
Ich als Arbeitnehmer zahle meine Beiträge von meinem Bruttogehalt -
bei mir fragt auch kein Mensch danach ob ich Schulden oder anderweitige Verpflichtungen habe - das muss ich eben von meinem Netto-Gehalt bezahlen.
Der Gesetzgeber hat nunmal für Selbständige diese fiktive Mindestbeitragsbemessungsgrenze geschaffen - wenn also überhaupt etwas zu kritisieren ist, dann die Tatsache dass es den Krankenkassen nicht möglich ist bei der Einstufung eine moederater Lösung zu finden.
Man hat das zwar inzwischen etwas gemildert in dem man bei bestimmten
Fällen diese Grenze von 1840,00 € auf 1220,00 € heruntergesetzt hat,
das ist aber auch schon alles.

Gruß

Czauderna