Krankenkassenbeitragsnachzahlung

Ich habe eine Frage.

Die Krankenkasse hat uns für das Jahr 2008 keinen Brief geschickt wie üblich, wo man alles angeben muss. Deswegen haben wir auch die Abgabe des Steuerbescheides für 2008 vergessen. Es kam auch kein Brief 2009. Nun kam diesen Juli ein Brief, das wir schnellstmöglich den Einkommenssteuerbescheid 2008 abgeben sollten. Taten wir auch, der für 2009 lag noch nicht vor. Nun der große Schock. Wir müssen für dieses Halbjahr eine Menge nachzahlen. Den Steuerbescheid 2009 habe ich nachgereicht, der zählt nun aber nicht rückwirkend. Was ich eine Sauerei finde. Wir wussten nicht, das man so schnell wie möglich diese abgeben müssen. Nun wundert es mich aber, das wir keine Post bekommen haben, das wir für 2009 und 2008 etwas nachzahlen sollen. Kann es sein, wenn die das versäumen, die Krankenkasse dann nichts tun kann? Kann es mir nicht vorstellen, aber mich wundert das doch. Ich hab keinen Plan mehr bei der ganzen sache. Mein Mann hat 2009 kaum was als Selbstständiger verdient und wenn die jetzt den 2008 Bescheid als Grundlage nehmen, und eine Nachzahlung für 2009 kommt, gehen wir pleite

Hallo,

als freiwillig Versicherter wird man nach den aktuell nachweisbaren Einnahmen verbeitragt. Als Nachweis gilt eine Kopie des Einkommenssteuerbescheides, der ab dem nächsten Monatsersten, der dem Bescheiddatum gilt, herangezogen werden muss (Beispiel: Bescheid stammt vom 20.06.09, Beitragsberechnung wird ab 01.07.09 korrigiert). Darauf ist mit Sicherheit auch hingewiesen worden- mal in den letzten Bescheid vor Abgabe des Steuerbescheides 2008 schauen, da war bestimmt ein Merkblatt mit Kleingedrucktem drauf, wo das drin stand, denn eine Hinweispflicht hat jede KK.

Die KK hat also richtig gehandelt, denn zum Nachweis des Einkommens ist der Versicherte verantwortlich, die KK überprüft dies nur von Zeit zu Zeit, und wenn der Steuerbescheid nicht sofort nach Erhalt eingereicht wird, wird er eben rückwirkend angesetzt beim Nachreichen. Bei einkommensabhängigen Beitragseinstufungen ist nun mal der Versicherte in der Pflicht, Einkommensänderungen zu melden.

Was nun tun für die Zukunft? Um die Nachzahlung kommt Ihr nicht drumrum, aber man kann Ratenzahlung vereinbaren. Mal überlegen, was Ihr monatlich abzahlen könnt und bei der KK nachfragen, eine Zahlungsvereinbarung wird sicher nicht abgelehnt.

Grüßle

Feffi Kunterbunt

Hallo,

leider keine Ahnung von Beitragseinstufungen etc.

Mfg

Matthias

Hallo!

Sie sind verpflichtet, alle Einkommensänderungen unaufgefordert Ihrer Kasse mitzuteilen.

Gruß, Christian

Die Krankenkasse kann innerhalb der Vejährungsfrist dies machen, als feiwilliges
Mitglied ist man verpflichtet alle Änderungen, positiv, wie negativ der
Krankenkasse mitzutelen und dies durch geiegnete Belege, wie Steuerbescheid
auch nachzuweisen. Eventuel kann man Ratenzahlung vereinbaren.

Als Mitglied haben Sie eine Mitteilungspflicht. In jedem Beitragsbescheid werden Sie darauf aufmerksam gemacht, dass Änderungen in den Einkünften umgehend mitzuteilen sind. Auch wenn die Krankenkasse Ihnen keine Einkommensanfrage zugeschickt haben, sind Änderungen in den Verhältnissen, wie z. B. ein Steuerbescheid, der Krankenkasse unverzüglich mitzuteilen. Das wurde bereits vom Bundessozialgericht bestätigt. Um die Nachberechnung kommen Sie also nicht rum. Fragen Sie nach einer Ratenzahlung. Wenn das Einkommen Ihres Mannes derart gesunken ist, können Sie für die Zukunft eine niedrigere Einstufung beantragen. Hierfür müssen Sie die Gründe in einem Schreiben erklären, sowie einen aktuellen Vorauszahlungsbescheid des Finanzamtes vorlegen, der mindestens 25 % weniger Einnahmen ausweist, als der aktuelle Einkommensteuerbescheid.

In dieser Sache kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen.