Krankenkassenbeitragspflicht

Hallo,

Meine Frage:Muss ich für mich extra eine Krankenversicherung abschließen(zahlen)?

Unsere Lage:Bis jetzt waren wir bei der Krankenkasse miteinander versichert!Beim Antrag wurden alle Angaben(Mieteinnahmen) genau aufgeführtDer Beitrag wird von uns alleine gezahlt.Keiner von uns bezieht ALG. Wir sind verheiratet und beide nur auf geringverdiener Basis beschäftigt(wegen Krankheiten-nichtgenehmigter Rente).Allerdings haben wir Einkünfte aus Immobilien die je zur Hälfte berechnet werden.
Jetzt sagte man uns beim Steuerberater das ich mich selbst Krankenversichern muss,da ich mit meinem 245.-€ Job +die hälfte der Mieteinnahmen über 400.-€ komme.
Kann das stimmen?
Ist so etwas noch gerecht?

Danke für alle Antworten.

Gruß
monika61

Die Einkommensgrenze für die beitragsfreie Familienversicherung liegt bei 365,00 €, wenn eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt wird, erhöht sich die Grenze auf 400,00 €. Ob das gerecht ist, sieht wohl jeder anders. Irgendwo muss eine Grenze gezogen werden, damit die gesetzliche Krankenversicherung finanziert werden kann. Sie können sich nach dem Ende der Familienversicherung freiwillig weiter versichern. Der Beitrag liegt bei ca. 140,00 € monatlich.

Hallo, monica61,

ich verstehe das so: ihr seid beide freiwillig in der KK versichert und habt bei der Aufnahme die Mieteinnahmen konkret als gemeinsames Zusatzeinkommern angegeben. Somit hat die KK den Beitrag berechnet und den zahlt ihr.
Dazu gibt es Höchstgrenzen zur Beitragsberechnung. Weist ihr nach, das tatsächliche Gesamtinkommen darunter liegt, wird der Betrag anhand der tatsächlcihen Gesamteinkommens inc. aller Erträgen und Kapitalanlagen etc. berechnet. Allerdings besteht auch hier eine bestimmte Untergrenze,so dass bei noch geringem Einkommen immer ein Mindesbetrag zu zahlen ist.
Die Geringverdienstgrenze liegt bei 400 € und die bei freiwilligen Vers. bei 851.67 €
Mieteinnahmen von über 400 € im Monat führen zum Ausschluss aus der Familienversicherung. Aber trifft das bei euch zu? Ich verstehe das so, dass ihr eben freiwillig versichert seid, oder?
Im Zweifel würde ich bei einem Rechtsanwalt (Hotline ist preiswert) nachfragen. Aber Vorsicht- habt ihr die Mieteinahmen wissenlicht verschwiegen, kann die KK Nachforderungen stellen.
Alles Gute- Schaddie

Hallo,

wenn ich das jetzt richtig verstehe sind Sie familienversichert beim Ehemann in einer gesetzlichen Krankenkasse , ja ?

Wenn die Mieteinnahmen in Höhe von 400,- € ihre Einnahmen sind uns zusätzlich noch 245,- € aus einer geringfügigen Beschäftigung dazukommen, dann können Sie nicht mehr familienversichert sein und müssen sich selbst versichern. Das stimmt leider.

Lösung wäre aus meiner Sicht die Mieteinnahmen nur dem Ehemann zuzuschreiben.

MfG
Thomas H.

Hallo… die Auskunft ist richtig. Einkommensgrenze ohne Minijob 365 EUR, mit 400 EUR.

Das ist gerecht, weil sonst die Solidargemeinschaft die Leistungen übernehmen muß. Gesetzliche Bestimmungen für alle gleich.

Gruß, Christian

Hallo Monika,

grds. fällt die kostenfreie Familienversicherung weg, wenn Du mit Deinem Einkommen über 365 € kommst. Wenn die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus gemeinsamen Immobilien-Eigentum stammen, kannst Du beim Finanzamt (über den Steuerberater) beantragen, dass die Einkünfte nur einem (Ehemann oder Ehefrau) zugeordnet werden. Damit würde einer von Euch weiter in der Familienversicherung bleiben können. Du kannst das aber auch direkt mit Deiner Krankenkasse abstimmen, das dürfte kein Problem sein.

Gruß

Harald

Ja das ist es auf jeden Fall.

Hallo,

gerecht? Weiss ich nicht, ich finde aber schon, jeder soll danach eingestuft werden, was er hat. Unabhängig davon können Deine Angaben nicht stimmen: wenn ihr nicht verheiratet seid, könnt ihr auch nicht zusammen versichert sein (ich gehe davon aus, dass Du eine Familienversicherung meinst und diese Möglichkeit besteht nur für Ehepartner oder Kinder).

Grüße

Ralf