Meine Krankenkasse hat mich neulich darauf hingewiesen, daß sie mit einer anderen Gruppe „fusionieren“. Laut dem was ich in Erfahrung gebracht habe, ist bei einer Beitragserhöhung im Zuge einer Fusion die Möglichkeit des Sonderkündungsrechts nicht gegeben. Und so wirde zum 1.Oktober erhöht. 2 Wochen vorher wurde ich darüber schriftlich informiert, daß fussioniert werden soll und sie das ausmaß der Erhöhung noch nicht mitteilen können.
Circa eine Woche später stand es dann fest das der Beitrag um mehr als 0,5% steigen wird. Mit der im Brief stehenden Zeile, daß das der Beitragssatz der neuen Versicherungsgruppe ist. Aber angeblich „DIE ERHÖHUNG NICHTS MIT DER FUSION ZU TUN HAT“
Nun meine Frage grift in einem solchen Falle das Sonderkündigungsrecht?
In den Nachrichten ist immer wieder die Rede von einer Beitragsanhebung und Erhöhung - nie die Rede von einer Fusionierung.
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen und mir die Eindfeutige Zweideutigkeit in diesem Falle erklären.
Hallo!
Du hast die Möglichkeit zur Sonderkündigung, da Deine Krankenkasse den Beitrag erhöht. Also sofort (schriftlich mit Einschreiben) kündigen und Kündigungsbestätigung anfordern. Im Oktober kannst Du noch zum 31.12.03 kündigen.
Solltest Du es Dir dann noch anders überlegen, kein Problem.
Beste Grüße
Meine Krankenkasse hat mich neulich darauf hingewiesen, daß
sie mit einer anderen Gruppe „fusionieren“. Laut dem was ich
in Erfahrung gebracht habe, ist bei einer Beitragserhöhung im
Zuge einer Fusion die Möglichkeit des Sonderkündungsrechts
nicht gegeben. Und so wirde zum 1.Oktober erhöht. 2 Wochen
vorher wurde ich darüber schriftlich informiert, daß
fussioniert werden soll und sie das ausmaß der Erhöhung noch
nicht mitteilen können.
Circa eine Woche später stand es dann fest das der Beitrag um
mehr als 0,5% steigen wird. Mit der im Brief stehenden Zeile,
daß das der Beitragssatz der neuen Versicherungsgruppe ist.
Aber angeblich „DIE ERHÖHUNG NICHTS MIT DER FUSION ZU TUN HAT“
Nun meine Frage grift in einem solchen Falle das
Sonderkündigungsrecht?
In den Nachrichten ist immer wieder die Rede von einer
Beitragsanhebung und Erhöhung - nie die Rede von einer
Fusionierung.
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen und mir die Eindfeutige
Zweideutigkeit in diesem Falle erklären.
das Sonderkündigungsrecht, im SGB V verankert, greift ausschließlich bei Beitragsssatzerhöhungen DER Krankenkasse.
Die Fusion ist rechtlich anders zu behandeln. Hier vereinigen sich ab einem bestimmten Zeitpunkt zwei bis dahin selbständige Krankenkassen. Die aus der Fusion hervorgehende neue Krankenkasse hat eine neue Satzung, einen neuen Namen und einen neuen Haushaltsplan ihrer Aufsichtsbehörde vorzulegen, die der Fusion zustimmen muss. Über den Haushaltsplan wird der -neue- Beitragssatz kalkuliert. Ein Sonderkündigungsrecht existiert bei Fusionen nicht. Du kannst allenfalls die normale Kündigungsfrist in Anspruch nehmen, die Dir zusteht, wenn Du mindestens 18 Monate bei dieser Krankenkasse (bei einer von den beiden fusionierten) versichert warst.