Krankenkassenfehler, aber ich muss zahlen

Hallo Leute,
ich bin dual Student (bekomme also ein regelmäßiges Gehalt neben dem Studium) und habe die ersten 2 Monate nach Beginn die gesetzlichen KK-Beiträge gezahlt… dann kam ein Urteil vom Bundesgerichtshof, dass besagt Dualstudenten seien nicht sozialversicherungspflichtig, was dazu führte, dass ich mich bei meiner KK nach einer Studentenversicherung für ca 65€ informiert habe… Die Mitarbeiterin hat mich an einen Mitarbeiter verwiesen, der sich bessser mit dem Thema auskennt und sich dann bei mir meldet…

Als er anrief teilte er mir mit, dass ich wieder familienversichert sein dürfte und somit keine Beiträge zu zahlen hätte.

Jetzt kommt der Hammer:
Ich bekomme letzte Woche einen Brief in dem steht, dass meine KK beschlossen hat, dass Dualstudenten rückwirkend nicht mehr familienversichert sein können, mit der Begründung zu der Zeit in der ich das akzeptiert habe, diese ganze Geschichte mit Dualstudenten noch in einer Art Schwebezustand war und nun Klarheit hersche.

Mit anderen Worten:
Ich soll 260€ für die letzten 4 Monate nachzahlen…
Womit ich auf keinster Weise einverstanden bin, da ich nicht darauf hingewiesen worden bin, dass die erbrachte Leistung entgeltlich war.
Denn hätte er das da gemacht, hätte ich mir eine andere KK mit viel besseren Konditionen ausgesucht.

Mit der Aussage, dass ich in diesem Falle die KK wechseln werde, war er nicht einverstanden, da er sagt man sei nach einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung 18 Monate an die KK gebunden und ich hätte innerhalb einer gewissen Frist kündigen sollen, was jedoch totaler Quatsch ist, da ich innerhalb dieser Frist natürlich noch nicht davon wusste das irgendwann zahlen zu müssen und somit auch keinen Grund dazu hatte…

Er bot mir eine Ratenzahlung an und schob gleich hinterher, dass es aber für mich (nach seinen vorliegenden Informationen über mein Gehalt) kein Problem darstellen sollte das zu beegleichen. Darf er sich so eine unverschämte Aussage überhaupt erlauben?

So nun die Frage: Wer hat Recht, was kann ich tun?

Ich glaube,da geht einiges durcheinander.
Auch wenn Dualstudenten nicht sozialversichert sein müssen (die Urteilsbegründung wäre interessant), haben sie doch ein Einkommen, das höher ist als das für eine Familienversicherung. (Ist es wirklich so, dass Dualstudenten zukünftig und bei anderen Kassen in der Familienversicherung bleiben können ?)
Wenn man dann für nur 65 EUR studentisch versichert sein darf, sollte man sich nicht beschweren.

Richtig, und da die liebe Krankenkasse sich in ihrem eigenen Gebiet nicht auskennt, versteh ich nicht wieso ich für deren Fehler nun gerade stehen muss… Aber wenn sich mein KK nicht auskennt wer dann? ich etwa?

Seht ihr irgendwelche Möglichkeiten?

Seht ihr irgendwelche Möglichkeiten?

Die Regelungen des SGB sind sehr stringend. Da gibt es keine Möglichkeit sich auf einen Fehler eines KK-Mitarbeiters zu berufen, hier geht es nicht um einen privatrechtlichen Vertrag.

Wenn man bei einer Kasse versichert war, muß man gemäß seines Status Beiträge zahlen, evt., wie bei vielen Selbständigen, auch rückwirkend. Damit muß man sich abfinden „it’s the law“.

Merke!
Hallo Durchblick,

merke: der Staat (ich zähle „gesetzliche“ Kassen mal dazu) darf sich Dinge erlauben, die dem Privatmann verwehrt sind.

Lerne die Lektion!
Andreas