Krankenkassenforderung von 2004 rechtens?

Hallo liebe Forengemeinde,

ich muss leider ein wenig ausholen, aber ich möchte es möglichst präzise erklären, damit die Antworten dann vielleicht einfacher fallen.

Zu dem fiktiven Anliegen:

Einmal angenommen, Person X hatte heute einen Brief (Förmliche Zustellung) von Krankenkasse Y im Briefkasten.

Darin enthalten war zum einen ein Beitragsbescheid, in dem Person X aufgefordert wird, knapp 1500,- Euro bis Anfang November 2011 zu bezahlen. Und zum anderen eine Kopie eines Schreibens von April 2005, in dem die Mutter von Person X aufgefordert wird, rückständige Beiträge von Sep 2004 - Dez 2004 zu bezahlen. Es handelte sich (anscheinend, wer befasst sich mit 14 mit Krankenversicherungen?) um Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung.

Die Summe setzt sich zusammen aus der ursprünglichen Forderung von 2004(!) in Höhe von ca 430,- Euro und den Säumniszuschlägen im Gesamtwert von knapp über 1000,- Euro.

Wie oben schon erwähnt war Person X zu dem Zeitpunkt der angeblich nicht bezahlten Beiträge 14 Jahre alt, sprich Minderjährig. Nun hat die Kasse Person X angeschrieben und will das Geld von ihr?

Da stellt sich Person X natürlich die Frage, ob das rechtens ist. Person X hat vor dem heutigen Tage noch nie etwas darüber gehört und/oder gelesen.

Muss Person X letztendlich dafür aufkommen? Das kann sie sich beim besten Willen nicht vorstellen…und ehrlich gesagt, sieht sie das auch nicht ein, schließlich hat Person X nicht versäumt diese Beträge zu zahlen und sie war zu dieser Zeit nicht einmal geschäftsfähig.

Wenn wäre die Mutter von Person X doch weiterhin verpflichtet zu zahlen, oder? Die können es doch nicht einfach auf Person X abwälzen. Hofft sie zumindest.

Das wärs erstmal, falls noch Fragen bestehen sollten, werden diese natürlich gerne beantwortet.

Vielen Dank im voraus!

Hallo,

da fehlt die Verbindung zwischen X und der Mutter.

Ist die Mutter verstorben und X der Erbe ? Dann erbt X auch die Schulden. Nehmen wir an, die Forderung ist gerechtfertigt, dann wären auch die Säumniszuschläge von der Mitteilung an die Mutter bis zu deren Tod gerechtfertigt.

Nicht allerdings für die Zeit danach, in der X nichts von der Forderung wusste. Das muss er aber glaubhaft machen.

Lebt die Mutter allerdings noch, kann ich auch nicht nachvollziehen, warum X jetzt zahlen sollte. Auch wenn es sich um seine Versicherung handelt sollte (4* Mindestbeitrag ?), ist er meines Erachtens nicht Beitragsschuldner.

X sollte sich das erstmal von der Kasse erklären lassen.

Gruss

Barmer

Da stellt sich Person X natürlich die Frage, ob das rechtens ist.

Warum soll das nicht rechtens sein ? Person X war doch der Versicherte, für ihn waren die Beiträge fällig. Als 14-Jähriger konnte er die Beiträge wohl nicht leisten, aber jetzt 6 Jahre später, könnter er/sie dazu in der Lage sein.

Muss Person X letztendlich dafür aufkommen?

Warum nicht ? Wenn X als 14-jähriger im Lotto gewonnen hätte, hätte er/sie den Gewinn auch in Empfang nehmen wollen.

Das kann sie sich beim besten Willen nicht vorstellen

Kann ich mir gut vorstellen.

…und ehrlich gesagt, sieht sie das auch nicht ein, schließlich hat :stuck_out_tongue:erson X nicht versäumt diese Beträge zu zahlen und sie war zu :dieser Zeit nicht einmal geschäftsfähig.

Aber sie ist es jetzt und die Beiträge sind immer noch offen.

Wenn wäre die Mutter von Person X doch weiterhin verpflichtet
zu zahlen, oder? Die können es doch nicht einfach auf Person X
abwälzen. Hofft sie zumindest.

Dieses Rechtsempfinden erstaunt mich. Aber ich bin kein Jurist und kann daher mit meiner Ansicht falsch liegen.

Hallo,

danke schon einmal für die Antworten.

X wird sich schnellstmöglich mit der Kasse in Verbindung setzen und den Fortschritt berichten.

Die Mutter lebt im übrigen noch. Also wurde nichts vererbt oder in sonst einer anderen Form übertragen.

Wenn noch jemand Rat weiß oder eine Anmerkung hat, kann er die natürlich gerne schreiben.

Hallo,
mal unabhängig davon, wer bezahlen muß - wann wäre denn die Forderung verjährt?
Wenn seit 2005 nichts unternommen wurde (wenn sie einen Titel hätten, hätten sie den ja wohl vorgelegt) sollte das doch schon lang durch sein.

Cu Rene

Warum soll das nicht rechtens sein ? Person X war doch der
Versicherte, für ihn waren die Beiträge fällig. Als
14-Jähriger konnte er die Beiträge wohl nicht leisten, aber
jetzt 6 Jahre später, könnter er/sie dazu in der Lage sein.

War X auch der Versicherungsnehmer, oder nur Versicherter :wink: ?
Fragen über Fragen :wink:… So einfach ist die Antwort nicht…

Meine Meinung:
Für den 14- jährigen ist zweifellos die Mutter (bzw. der Vater) unterhaltspflichtig, und hätte die Beiträge zahlen müssen.

Knackpunkt ist aus meiner Sicht der: Kann die Versicherung, wenn bei den unterhaltspflichtigen Eltern nix zu holen ist, das Kind bei Volljährigkeit in Regreß nehmen?

Ich würde meinen: Nein, weil es ausschließlich Schulden der Mutter sind.

Eine rechtsverbindliche Antwort gibt, falls das hier im Forum niemand kann, ein Anwalt (z.B. auf frag-einen-Anwalt.de, kostet vielleicht 50€) oder ein Versicherungsberater.

War X auch der Versicherungsnehmer, oder nur Versicherter :wink: ?

In der GKV wird nicht unterschieden, wie in der PKV. Er war lt. Schilderung selbst versichert.

Fragen über Fragen :wink:… So einfach ist die Antwort nicht…

Welche Antwort ist schon einfach.

Meine Meinung:
Für den 14- jährigen ist zweifellos die Mutter (bzw. der
Vater) unterhaltspflichtig, und hätte die Beiträge zahlen müssen.

Da sind wir uns einig, aber inzwischen ist er volljährig und geschäftsfähig und die Beiträge sind immer noch offen. Da er in den Genuß des Versicherungsschutzes gekommen ist, kann er sich jetzt nicht hinter seinen Eltern verstecken.

Knackpunkt ist aus meiner Sicht der: Kann die Versicherung,
wenn bei den unterhaltspflichtigen Eltern nix zu holen ist,

Ich denke schon, aber IANAL.0

Ich würde meinen: Nein, weil es ausschließlich Schulden der Mutter sind.

Da bin ich nicht so sicher, auch ein 14-Jähriger kann eigene finanzielle Verpflichtungen haben.

mal unabhängig davon, wer bezahlen muß - wann wäre denn die Forderung verjährt?

Wir sind hier nicht im Zivilrecht. In der gesetzliche Sozialversicherungen könnte es andere Spielregeln geben.

wäre nett, wenn du auf eine Frage (auf die du imo die Antwort weißt) so antwortest, daß sie auch ein Normalsterblicher versteht.

(diesmal dem Vorposting angepaßt auch ohne Anrede und Gruß)

Hallo

Er war lt. Schilderung selbst versichert.

Hier nochmal aus dem Originaltext:

Und zum anderen eine Kopie eines Schreibens von April 2005, in dem die Mutter von Person X aufgefordert wird , rückständige Beiträge von Sep 2004 - Dez 2004 zu bezahlen. Es handelte sich (anscheinend, wer befasst sich mit 14 mit Krankenversicherungen?) um Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung.

Wo steht da für wen die Beiträge waren? Auch aus dem restlichen Ausgangsposting lese ich das nicht raus, aber vielleicht habe ich was übersehen.

Cu Rene

Vielen Dank noch einmal für die Antworten.

Damit keine Missverständnisse entstehen:

Die geforderten Beiträge waren für die freiwillige Krankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung für X im Zeitraum September 2004 bis Dezember 2004.

X wird sich am Montag vor der Arbeit mal bei der Kasse über den gesamten Vorgang erkundigen. X wird, wenn Interesse bestehen sollte, den weiteren Verlauf posten.

Bezüglich Verjährung hat X nicht allzuviele Hoffnungen, da die Geschichte scheinbar mal beim Gerichtsvollzieher war. Es ist zumindest auf der Kopie vom Schreiben von 2005 ein Stempel vom Gerichtsvollzieher drauf. Dieser ist auf September 2008 datiert. Ein Titel oder dergleichen wird in dem (neuen) Forderungsschreiben nicht erwähnt.

X weiß nicht ob sein Rechtsempfinden so verschroben ist, aber X findet es unerhört, dass nach sieben Jahren eine Forderung in Höhe von knapp 1500,- Euro bezahlt werden soll, von der er noch nie etwas gesehen oder gehört hat.

Und gerecht findet X das auch nicht. Für eine Forderung zu bezahlen, die seinerzeit der gesetzliche Vertreter verschuldet hat.

Eine Frage zum Schluss:

Wenn Kasse Y wirklich an X rantreten kann und die offenen Beträge einfordert, müsste X dann nicht eigentlich „nur“ die Beträge + die Säumniszuschläge für den Zeitraum in dem er volljährig war, bezahlen?

Wobei auch das eigentlich nicht nachvollziehbar ist, X hätte ja wenigstens von der Fälligkeit der Beträge wissen müssen. Das war bis gestern jedenfalls nicht so.

Für weitere Antworten ist X sehr dankbar.

Und gerecht findet X das auch nicht.

Unser Recht ist eben nicht immer gerecht. Da hätte ich noch einige Beispiel für Dich.

Wenn Kasse Y wirklich an X rantreten kann und die offenen
Beträge einfordert, müsste X dann nicht eigentlich „nur“ die
Beträge + die Säumniszuschläge für den Zeitraum in dem er
volljährig war, bezahlen?

Ich finde, diese Frage wäre im Rechtsbrett besser aufgehoben. Das hat nun mit „Versicherungen“ wirklich nichts zu tun.

Wo steht da für wen die Beiträge waren? Auch aus dem
restlichen Ausgangsposting lese ich das nicht raus, aber
vielleicht habe ich was übersehen.

Du hast Recht, in der ersten Schilderung steht es tatsächlich nicht drin, ich hatte die Formulierungen aber so interpretiert.

Allerdings hat der UP in seinem Posting von 21.41 Uhr bestätigt, dass X selber der Versicherte war. So ganz falsch habe ich also nicht gelegen.

wäre nett, wenn du auf eine Frage (auf die du imo die Antwort
weißt) so antwortest, daß sie auch ein Normalsterblicher versteht.

Ich wollte damit sagen, dass die Verjährunsgfristen, die wir aus dem Ziuvilrecht kennen, nicht unbedingt auch für GKV Beiträge gelten müssen. Da ich kein Jurist bin, wollte ich meine Auffassung aber nicht als fundiertes Wissen, sondern als Annahme formulieren.

Wenn Kasse Y wirklich an X rantreten kann und die offenen
Beträge einfordert, müsste X dann nicht eigentlich „nur“ die
Beträge + die Säumniszuschläge für den Zeitraum in dem er
volljährig war, bezahlen?

Sehe ich als etwas wahrscheinlicher. Wobei ich auch das anwaltlich prüfen würde, weil X vom Zahlungsverzug bisher nichts erfahren hat. Natürlich kann X ggf. zum Unterhalt verpflichtete Personen in Regreß nehmen.

Ich würde X dringend raten, Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, falls die Forderung nicht komplett fallengelassen wird. Möglicherweise geht die GKV einfach nur auf Dummenfang, um die bei den Eltern nicht betreibbare Forderung bei X zu realisieren.

Bei X war scheinbar das bisherige Leben in Teilaspekten ein wenig verkorkst, offensichtlich wegen Eltern, welche teilweise nur im biologischen Sinn Eltern sind.

Aber immerhin verfügt X über exzellente Grammatik und Rechtschreibung, so daß wenigstens für die Zukunft die Aussichten von X gut zu sein scheinen.

Ich wünsche X viel Glück.

Erdbeerzunge

Hallo,

Wobei auch das eigentlich nicht nachvollziehbar ist, X hätte
ja wenigstens von der Fälligkeit der Beträge wissen müssen.

Das ist wirklich eine Frage für das Rechtsbrett. Dort wird sich vielleicht auch jemand finden, der beurteilen kann, ob (nur zum Beispiel) eine „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ http://de.wikipedia.org/wiki/Wiedereinsetzung in Frage kommt.

Cu Rene