Krankenkassennachzahlung - steuerlich absetzbar?

Hallo,
ich bitte um Expertenrat bei folgender Frage:
Eine Person ist freiberuflich tätig und freiwillig gesetzlich krankenversichert. Sie verdient mehr als erwartet und wird der Krankenkasse bei Vorliegen des Einkommenssteuerbescheides für 2010 ca. 2.000 Euro Beiträge nachzahlen müssen. Für 2010 wird ja aber eine steuerliche Absetzung dieser Nachzahlungen als Vorsorgeaufwendung meines Erachtens nicht mehr möglich sein, da der Bescheid bereits ergangen sein wird. Kann die Person die Nachzahlung in der Steuererklärung 2011 berücksichtigen und absetzen? Oder gibt es eine andere Möglichkeit, den Nachzahlungsbetrag geltend zu machen?
Vien Dank für eine Antwort
Isalie

Die Krankenkassenbeiträge können immer in dem Jahr als Vorsorgeaufwand geltend gemacht werden, in dem sie gezahlt wurden. Die Krankenkasse stellt hierüber i.d.R. eine Bescheinigung aus.

Da kann ich leider nicht weiterhelfen!

Danke für die Antwort!

Hallo,

es ist das Zufluss-Abfluss-Prinzip gültig, d.h. in dem Jahr in dem die Nachzahlung bezahlt wird, kann sie auch in der Steuererklärung angegeben werden.

Viele Grüße