Ich bin ein Spezialfall.
habe mich ab 2006 für die PKV entschieden. Leider.
Bin gerade arbeitslos geworden, also automat. in der gesetzlichen gelandet.Nun gehe ich ab Mai wieder in Arbeit. Bin Freiberufler.Nun sagte mir meine Gesetzliche, daß ich wieder in die PKV muß.Stimmt das?
Ich müßte 12 Monate arbeitslos sein, um in der gesetzlichen bleiben zu dürfen. Bin doch kein „Assi“.
Was kann ich tun? Und wenn ich mich einfach nirgends anmelde? Aber was ist,wenn ich mich ,sagen wir nach 5-6Monaten, doch wieder versichern will?
Dann sagt die Gesetzliche, daß ich in die PKV muß oder wie? Über eine fachmännische Antwort wäre ich dankbar. Holger
Hallo Holger,
leider kann ich Dir da nicht weiterhelfen. Tut mir leid.
hallo holger,
da weiss ich auch nicht 100% bescheid und will dir kein halbwissen geben. ich denke, nur die gesetzliche kasse hat recht mit ihrer ausssage. ber bin selber gespannt, was sich ergibt. halte mich mal auf dem laufenden.
Das gleiche habe ich mit meiner frau durch war privat vers. und wollte in die gesetzliche ging net so war sie 2 monate Arbeitslos und kamm in die gestzliche danach war Sie wieder Selbstständig und die Private hat sie nicht mehr aufgenommen und die gesetzliche auch net desahlb gibt es ein gesetz das jeder eine krankenversicherung haben muß und wenn dich keiner mehr aufnimmt muß dich die letzte krankenvers. bei der du versichert warst aufnehmen in deinen fall die gesetzliche lass dich net abspeisen und besteh auf dein recht die müssen dich nehemen sag einfach die private nimmt dich net mehr auf und du brauchst eine Krankenvers. da müssen sie dich laut gesetz aufnehmen oder behalten.
Mit freundlichen grüssen Ulrich
Hallo Holger,
also von eibner NIchtmeldung kann ich dir nur abraten, da du bei verspäteter Meldung eine Geldstrafe i.H.v. 2.500€, plus die nichtgezahlten Beiträge zu erwarten hast.
Warum willst du denn nicht mehr in die PKV zurück ist erstmal die generelle Fragen, die ich mit dir klären müsste.
Gruß,
Dennis