bin meist im ausland. besteht auch ohne festen wohnsitz die krankenkassenvers.-pflicht? bleibe ja deutscher staatsbürger.(reisepass)
Hallo,
die Staatsangehörigkeit hat nichts mit einer Krankenversicherungspflicht zu tun. Eine fachliche Antwort auf diese pauschale Frage kann ich hier leider nicht geben, dazu fehlen einige erforderliche Angaben!
Mfg
Matthias
Nein, wer nicht seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland hat, kann sich nicht gesetzlich versichern.
Gruß, Christian
bin meist im ausland. besteht auch ohne festen wohnsitz die
krankenkassenvers.-pflicht? bleibe ja deutscher
staatsbürger.(reisepass)
bin meist im ausland. besteht auch ohne festen wohnsitz die
krankenkassenvers.-pflicht? bleibe ja deutscher
staatsbürger.(reisepass)
Hallo, nick40,
da ich in der Sache nichts Genaues weiß, bitte unter: www.visana.ch/private/angebot/ ausland/wohn
nachsehen.
So weit mir bekannt, besteht auch bei einem ausländischen Arbeitsplatz eine Versicherungspflicht. Bei Freiberuflern steht wohl nur eine private Vers. die Europaweit gilt, zur Wahl. Ev. würde ich ich bei der bisherigen KK nachfragen.
Alles Gute- Schaddie
Es ist die Krankenversicherung zuständig, in dem Land wo ihr Hauptwohnsitz ist. Also der gewöhnliche Aufenthalt (in hierem Fall das Land in dem sie sich am längsten/meisten aufhalten).