ein Patient ist krankgeschrieben, erhält mittlerweile Krankengeld und ist nun zum 1.3. gekündigt.
Das Arbeitsamt sagte ihm: „Bei uns müssen Sie sich nicht melden, Sie sind ja nicht vermittelbar.“ Ich hatte hier eigentlich an §145 SGB III gedacht, die Sonderform Arbeitslosengeld für kranke Menschen.
Läuft denn das Krankengeld einfach weiter? Auch wenn jemand keine Stelle mehr hat?
Die Krankenkasse hat ihm nun einen Rehaantrag geschickt.
Meine Frage: Läuft das Krankengeld nach dem 1.3 weiter?
Meine Frage: Läuft das Krankengeld nach dem 1.3 weiter?
Jup. (78-Wochen-Frist beachten …)
Am ersten Tag der Arbeitsfähigkeit ab zum Arbeitsamt.
Reicht das Krankengeld zur Bedarfsdeckung (nach dem SGB II) nicht, kann ggf. mit Alg2 ergänzt werden (sofern keine besonderenAusschlussgründe vorliegen).
Hallo
zu 100% bin ich mir nicht sicher aber das Krankengeld müsste weiterlaufen.
Wegen dem Rehaantrag ist es schwierig, er sollte mit dem Arzt sprechen ob es sinnvoll ist
und sich vom Arzt eine bestätigung geben lassen. Verschiedene Kassen sind da etwas eigen.
Gruß
Das Krankengeld läuft auch nach dem 01.03. weiter, sofern die 78 Wochen Maximalbezugsdauer noch nicht erreicht sind.
Nach diesen 78 Wochen endet das Krankengeld (man nennt das auch „ausgesteuert“), vorher wird die Krankenkasse darüber informieren und vorschlagen, dass man einen Erwerbsunfähigkeitsrentenantrag stellt. Stellt man diesen nicht, weil man denkt, man gesundet wieder oder dauert das Rentenantragsverfahren etwas länger, kann man seinen Lebensunterhalt durch Arbeitslosengeld nach §145 SGB III finanzieren. Dieses wird aber nur dann gezahlt, wenn das Krankengeld bereits ausgelaufen ist.
Die Krankenkasse hat ihm nun einen Rehaantrag geschickt. …
Hallo Maria,
wurde der Rehafall kommentarlos verschickt?
Üblicherweise wird ein Rehaantrag mit einer Aufforderung (§ 51 Abs 1 SGB V) verschickt, die Reha innherhalb einer 10 Wochefrist zu beantragen. http://dejure.org/gesetze/SGB_V/51.html
Kommt der KG-Bezieher dieser Aufforderung nicht nach, ruht das KG nach Fristablauf bis zur Antragstellung. Unabhängig vom Beschäftigungverhältnis / Kündigung.
§ 145 SGB III greift nur bei bei Ausgesteuerten - und dann wird die Agentur nach 78 Wochen die Frage stellen ob Erwerbsminderung vorliegt.
Rehaantrag ist durchaus sinnvoll, weil Sie offensichtlich schon länger krank geschrieben sind, so dass sich hier zunächst die Frage stellt, ob die Erwerbsfähigkeit gefährdet ist.;
Das Krankengeld ist immer auch an Bedingungen geknüpft. Ihr Ziel muss es sein Ihre Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen, und dies kann man am besten in einer Rehabilitation feststellen - es gilt immer der Grundsatz Reha vor Rente.
Hallo, Maria14,
ich kann mich nur den Vorkommentatoren anschließen. Vor allem Helga. Nach 78 Wochen endet die Krankengeldzahlun g und der Reha-Empfehlung sollte Folge geleistet werden.
Ich würde mich mit meinem Sachbearbeiter/Bearbeiterin bei der KK in Verbindung setzen und auch telefonisch offene Fragen abklären.
Alles Gute
Schaddie
Lieber Georg! Die 10-Wochen-Frist ist erwähnt. Da der Arbeitsvertrag gekündigt ist hatte die KK nachgefragt. Sie hätten ihn ja auch gleich auffordern können einen Rentenantrag zu stellen. So ist es halt etwas eleganter. Sein Arzt schreibt ihm nun, dass eine Reha zur Zeit keinen Sinn macht, so dass ihm evtl. etwas Luft verschafft wird. Wenn er sich an die Therapie (Dialyse) etc. gewöhnt hat, sollte er wieder arbeiten gehen können, zumindest halbtags. LG
Hallo! Vielen Dank für die Rückmeldung. Ich habe sehr viele Patienten, die schon nach einigen Wochen aus dem Krankengeldbezug „fliegen“ und nicht mal ansatzweise in die Nähe der 78 Wochen kommen. Die Krankenkasse darf ja jederzeit das Krankengeld einstellen, wenn die Erwerbsfähigkeit gefährdet oder gemindert ist. Dies ist bei chronisch kranken Menschen schnell der Fall udn selbst bei onkologischen Patienten, wo man schauen muss wie es weitergeht, passiert dies relativ häufig.
Herzlichen Dank!
Hallo Schaddie! Vielen Dank für Deine Einschätzung. Meine Erfahrung ist eine andere. Die wenigstens Menschen erhalten noch 78 Wochen Krankengeld. Die meisten werden früher herausgeworfen. Mal schauen wie es weitergeht. LG