Krankenkassenwechsel

Hallo, liebe Experten!

Momentan überlege ich, ob ich meine jetztige Krankenkasse(gesetzl., Ersatzkrankenkasse)wechseln soll. Meine KK hat 14,7 % Normalbeitragssatz, was schon ganz schön hoch ist!
Ich habe mir übers internet eine Liste ausgedruckt, welche KK´s günstiger wären.

Jetzt habe ich gehört, dass es schon so weit ist, daß man in manchen Praxen gefragt wird, in welcher gesetzl. KK man versichert ist. Danach würde man dann entsprechend kürzer oder länger auf einen Termin warten.

Hat irgendjemand von Euch Erfahrungen mit den BKK´s gemacht? Denn viele liegen so zwischen 12 und 13 % Beitragssatz. Oder sollte man doch von den „billigen“ BKKs Abstand nehmen?

Ich meine - wie gut eine Krankenkasse wirklich ist - merkt man erst, wenn man sie benötigt…, oder?

Vom KK-Wechsel würde ich privat wie auch das Geschäft meines Mannes profitieren, weil ich bei Ihm ein Angestelltenverhältnis habe.

Danke für Eure Antworten!
Ro

Hi!

Jetzt habe ich gehört, dass es schon so weit ist, daß man in
manchen Praxen gefragt wird, in welcher gesetzl. KK man
versichert ist. Danach würde man dann entsprechend kürzer oder
länger auf einen Termin warten.

Ich kann dazu nur sagen, daß ich beim Terminausmachen bisher nur extrem selten nach meiner KK gefragt wurde (um nicht zu sagen noch nie, ich wurde nur mal gefragt, ob ich privat oder gesetzlich versichert bin). Und auch die Ärzte, bei denen ich in Behandlung bin, die also meine KK kennen, schauen nicht erst nach vor der Terminvergabe… Das kann ich also nicht bestätigen!

Hat irgendjemand von Euch Erfahrungen mit den BKK´s gemacht?
Denn viele liegen so zwischen 12 und 13 % Beitragssatz. Oder
sollte man doch von den „billigen“ BKKs Abstand nehmen?

Ich gehöre zu den Unbelehrbaren in der einen Richtung und bin jetzt zum dritten Mal bei einer der günstigen BKKs. Bisher gab es in Sachen Leistungen nie Probleme, allerdings haben wir auch noch nie außerplanmäßiges gebraucht. Ich denke immernoch, daß der Katalog dessen, was bezahlt wird, ziemlich genau vorgeschrieben ist und sehe deshalb keine Nachteile in einer günstigen BKK. Falls jemand wert auf besondere Behandlungsmethoden oder besondere Vergünstigungen legt, muß er darauf eben achten, aber solange das keine Rolle spielt bzw. die Bonusmodelle nicht die gewünschte Wirkung haben, zählt für mich in erster Linie der Beitrag…

Grüße
Kari

Hallo,
ich antworte mal als Krankenkassenmitarbeiter.
Da du deine Kasse nicht genannt hast fällt es mir
leichter neutral darauf zu antworten.
Die grundsätzliche Frage ist - was willst Du ???

Über die Leistungen brauchen wir nicht zu reden, die sind zu
97 % reglementiert, d.h. das bringen alle Kassen.
Die restlichen 3% stellen den berühmten 1001 und 1. Fall
dar und können hier wohl weggelassen werden.

Also reden wir vom Beitrag und vom Service.

Jemand, der seine Krankenkasse nur vom Gehaltszettel kennt,
also grundsätzlich gesund ist, dem kann der Service einer
Kasse eigentlich egal sein. Ob seine Krankenkasse vor Ort ist,
oder auf der grünen Wiese und nur tel. erreichbar ist, spielt dabei
keine Rolle - entscheidend ist der günstige Beitrag.
Deshlab mein Ratschlag - nur die billigste Kasse wählen, da
spart man im Jahr bei 2000 € mtl Einkommen locker bis zu
624,00 € (Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteil ).

Anders verhält es sich, wenn man die Kasse benötigt, wenn man
krank ist, wenn man Krankengeld bezieht oder gar ein Pflegefall ist oder einen Pflegefall zu Hause hat (damit sind auchz.B. behinderte Kinder gemeint).
Da ist es auf einmal nicht mehr so wichtig eine billige Kasse zu
haben, da muss auch der Service und die Kompetenz stimmen, da
muss auch ein fester Ansprechpartner vor Ort dasein.
Dass dieser Service von den meisten Billigkassen (es gibt da
schon rühmliche Ausnahmen) nicht geleistet werden kann, liegt
wohl auf der Hand.
Zum Schluss noch zur Frage der ärtzlichen Behandlungswilligkeit.
Es ist ein offenes Geheimnis, dass manche Ärzte keine Versicherten
von Billig-Kassen behandlen möchten - warum ?
Die Krankenkasse zahlen an die KAssenärztlichen Vereinigungen
Pauschalbeträge pro Kopf - die Leistungen, die von den Ärtzen
erbracht werden solle und müssen sind aber für alle Versicherten
gleich.
Wenn man nun weiss, dass z.B. die grossen Kassen BEK,DAK,AOK
Pauschalen von bis zu 150,00 € pro Versicherten zahlen, die
Billigkassen aber gleichzeitig nur ca. 75,00 €, dann erkennt
man sofort, dass den Ärtzten immer dann weniger Geld zu Verfügung
steht wenn viele Versicherten in einer dieser Billig-Kassen sind.

Zugegebenermaßen ist das etwas vereinfacht dargestellt, trifft
aber des Pudels Kern.

Gruss

Günter Czauderna

Zum Schluss noch zur Frage der ärtzlichen
Behandlungswilligkeit.
Es ist ein offenes Geheimnis, dass manche Ärzte keine
Versicherten
von Billig-Kassen behandlen möchten - warum ?

Hallo Guenter,

mir ist neulich von meiner Zahnärztin gesagt worden, dass auch meine Krankenkasse eine geringere pauschale Zahlung als die DAK bzw. BEK leisten würde.

Ich bin schon immer bei der Gemünder Ersatzkasse und billig ist die sicher nicht. Ist mir aber egal, weil mir meine bisherige Erfahrung sagt, dass ich mich in jedem auf die verlassen kann, wenn mal etwas ist. Und super schnell sind die auch. Weg von der GEK möchte ich also nicht.

Mein jetziger Hausarzt macht das so: Neue Patienten werden nur von Ersatzkassen, IKKs und AOKs aufgenommen, für BKK-Patienten gibt es ne Sperre. (Hab ich mal durch Zufall mitbekommen, als die neue Auszubildende eingewiesen wurde).

Meinst Du ich bin als GEK-Vesicherter auch gefährdet, dass wenn ich mal umziehe, mich kein Arzt bei sich aufnimmt?

Danke für Deinen Rat.

Gruss

Christian

Hallo Chrissi,
deine Kasse ist schon gut - sieht man immer wieder beim
Kundenbarometer.
Soweit ich informiert bin richtet sich die Aktion mancher Ärzte
nur gegen BKK-Versicherte - also bei dir alles im grünen Bereich

Gruss

Günter

hallo Christian,
meines Wissens macht sich Dein Arzt strafbar.
Solche Ärzten gehört die Zulassung entzogen.
Grüße
Raimund

hallo Christian,
meines Wissens macht sich Dein Arzt strafbar.
Solche Ärzten gehört die Zulassung entzogen.
Grüße
Raimund

Hi Raimund,

ich habe ja vom Sozialrecht keine Ahnung, aber Dein Hinweis hat mich neugierig gemacht. Und da ich nur noch im September kostenlos auf Juris zugreifen kann, habe ich mal zu § 95 VI SGB V nachgeschaut. Das BSG hatte sowas scheinbar (Guenter und Du, Ihr wisst das bestimmt besser) noch nicht zu entscheiden gehabt.

Ist aber sehr wahrscheinlich eine „gröbliche Pflichtverletzung“ denn das Vertrauen der Versicherten, insbesondere der deren Behandlung abgelehnt wurde, ist in so einem Fall sicherlich in dem Ausmass gestört, dass eine weitere Zusammenarbeit der Versicherten und der KV mit dem Vertragsarzt nicht zumutbar ist.

In Hamburg haben Ärzte ihre Patientenselektion sogar nach aussen getragen:
http://www.billigwirdteuer.de/pdf/06August2003HA.pdf

Unter dem dort angegebenen Aktenzeichen konnte ich jedoch keine Entscheidung finden. Die Zulassung wird scheinbar häufig entzogen, wegen Betruges, Beleidigung, Verstoss gegen das Wirtschaftlichkeitsgebots und Abhängigkeiten. Aber zur Patientenselektion habe ich nichts gefunden.
Weiss jemand was daraus geworden ist? Hat jemand seine Zulassung verloren oder wurde jemand strafrechtlich belangt?

Menschlich ist das einfach das Letzte. Aber wie kommt man dem bei? Reicht es das, das ein paar BKK-Versicherte aussagen, sie seien nicht drangekommen und ein paar EK-Versicherte aussagen, sie seien im gleichen Zeitraum drangekommen?
Das ich das Gespräch gehört habe, dürfte nichts bringen. Das gesamte Praxisteam würde es sicher bestreiten und ich verliere den fachlich besten Hausarzt den man sich wünschen kann.

An welchen Straftatbestand hast Du gedacht, Raimund?

Spannendes Thema.

Gruss

Christian

Hallo,
die unterlassene Hilfeleistung kann man hier nicht unbedingt
anführen. Dies ist nur dann der Fall wenn medizinisch gesehen
wirklich ein Notfall (lebensbedrohender Zustand???!!!) vorliegt.
Wenn ein KAssenarzt z.B. keine neuen Patienten mehr annimmt und
an andere Ärzte vwerweist dann ist da nach meinem Wissenstand
nichts auf dem Rechtsweg zu machen.
Gruss

Günter