Krankenkassenwechsel

Hallo,
welche Fristen gibt es, wenn man zwischen Krankenkassen wechseln möchte? Wenn jemand z. B. Hartz IV erhalten hat und bei seiner Frau mitversichert war, kann man dann erst nach einem Jahr wechseln?

Susi

Hallo,

Wenn jemand z. B. Hartz IV erhalten hat und
bei seiner Frau mitversichert war, kann man dann erst nach
einem Jahr wechseln?

Wie lange war derjenige dort familienversichert*?

MfG

* Ich geh mal davon aus, dass du die Familienversicherung meinst?

Hallo,
ja, die meine ich.

Folgendes habe ich gefunden: Es gibt eine 18-monatige Bindungsfrist und eine 2-monatige Kündigungsfrist.

Ist es möglich, dass man im 15. Monat bis zum Ende des 18. Monats bzw. bis zum Ende der Bindungsfrist kündigt? Oder kann man erst kündigen, wenn die Bindungsfrist abgelaufen ist, d. h. Kündigung erst im 18. Monat möglich (bis zum Ende des 20. Monats)?

Gruß Susi

Hallo

Hallo,
ja, die meine ich.

Folgendes habe ich gefunden: Es gibt eine 18-monatige
Bindungsfrist und eine 2-monatige Kündigungsfrist.

Ist es möglich, dass man im 15. Monat bis zum Ende des 18.
Monats bzw. bis zum Ende der Bindungsfrist kündigt?

Dann würde es ja heissen: 15 monatige Bindungsfrist

Oder kann

man erst kündigen, wenn die Bindungsfrist abgelaufen ist, d.
h. Kündigung erst im 18. Monat möglich (bis zum Ende des 20.
Monats)?

genau so läuft es

Gruß Susi

LG
Mikesch

Folgendes habe ich gefunden: Es gibt eine 18-monatige
Bindungsfrist und eine 2-monatige Kündigungsfrist.
Ist es möglich, dass man im 15. Monat bis zum Ende des 18.
Monats bzw. bis zum Ende der Bindungsfrist kündigt?

Dann würde es ja heissen: 15 monatige Bindungsfrist

Wat? Man ist doch 18 Monate in der GKV, wenn man zum Ende der 18 Monate kündigt!
Mein Handyvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren, Kündigungsfrist 3 Monate. Ich kündige 3 Monate vor Ablauf der 2 Jahre, und nach 2 Jahren ist mein Vertrag beendet.

Frank Wilke

Hallo,
selbstverständlich kann man, unter einhaltung der Kündigungsfrist zum Ende der Bindungsfrist kündigen, allerdings in Verbindung mit einer
zeischenzeitlichen Familienversicherung kann es da zu Verschiebungen
kommen - ein beispiel gefällig:
Mitglied A ist seit dem 01.01.2006 bei der Krankenkasse B
versichert - ab dem 01.01.2007 geht A in die Familienversicherung
bei seiner Ehefrau, die auch in der Kasse B Mitglied ist.
Die Bindungsfrist von A läuft rechnerisch am 30.06.2007 ab !!
Zum 01.06.2007 nimmt A eine neue Tätigkeit auf. Er kann ab dem 01.06.
seine Mitgliedschaft nicht zum 30.06.2007 kündigen weil er die
Kündigungsfrist einhalten muss - ergo kann er erst zum 31.08.2007
die Mitgliedschaft kündigen.
Eine Kündigung im April 2007 zum 30.06.2007 ist nicht möglich, da
nur aus einer laufenden Mitgliedschaft heraus dieselbe gekündigt werden kann.
Gruss
Czauderna