Hallo ihr hoffentlich Wissenden!
Kasse kann ich wechseln, wenn die die Tarife erhöhen.
Wann sonst noch?
Zum Monats-oder Quartalsende??
Und was ist, wenn ich schon seit September 2006 krankgeschrieben bin?
Kann ich auch im „Krankgeschriebendasein“ wechseln? Kann die andere Kasse mich ablehnen??
Frage für ne Freundin aus Bayern, die nach ner verpfuschten OP mit den Krankenhäusern, mit denen die AOK Bayern, Verträge hat, net zufrieden ist und ne andere Kasse mit anderen Nachsorgeklinken wechseln möchte.
Eilt!!
Danke Gretl
Hallo,
bei einer Beitragssatzerhöhung gilt das ausserordentliche Kündigungsrecht, ansonsten ist ggf. die Bindefrist von 18 Monaten
einzuhalten. Die Mitgliedschaft endet grundsätzlich mit Ablauf des übernächsten Monats nach Eingang der schriftlichen Kündigung bei der
Kasse, also Kündigung im Juni - Ende am 31.08.2007.
Selbstverstänbdlich kann man auch während des Krankengeldbezuges die Kasse wechseln. Die AOK wird jubeln - die neugewählte Kasse allerdings weniger - hat sie denn noch keinen Cent Beitrag erhalten und soll sofort Krankengeld und Behandlung zahlen - die werden sich sperren - würde ich auch tun - obwohl rein rechtlich geht das schon.
Was die besseren Nachsorgekliniken angeht - da denke ich, sollte man sich nur dann ein abschliessendes URteil bilden wenn man selbst dort
war.
Gruß
Czauderna