Krankenkassenwechsel

Hallo,
bräuchte eine möglichst schnelle Auskunft.
Ich habe letztes Jahr im Juni die KK gewechselt (zur GEK). Diese hat ja nun im Januar mit der Barmer fusioniert, woraus wohl den GEK-Versicherten Nachteile entstanden sind. Außerdem plant die Barmer-GEK ja eine Beitragserhöhung. Ich würde gerne zur Securvita wechseln (aus versch. Gründen). Ist das aus oben genannten Gründen (Fusion, Beitragserhöhung) auch vor den 18 Monaten Mindestversicherungszeit möglich? Ich bin nicht familienversichert, aber im Moment durch Erziehungsurlaub (der sich durch eine erneute Schwangerschaft verlängert) beitragsbefreit.
Müsste allerdings bis Ende April kündigen, daher eilt es etwas.
Eigentlich müsste es doch möglich sein, oder???
Habe nämlich auch gerade gelesen, dass man kündigen kann, wenn die KK eine Erhöhung plant, wenn sie da ist, ist es zu spät…

Auf eine baldige Antwort freue ich mich. LG Heike

Habe nämlich auch gerade gelesen, dass man kündigen kann, wenn
die KK eine Erhöhung plant, wenn sie da ist, ist es zu spät…

Hi,
ich habe dagegen gelesen, dass es ein Sonderkündigungsrecht gibt, wenn dem Mitglied die Erhebung eines Zusatzbeitrages schriftlich angekündigt wird.
Und erst dann.
Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate. Der Zusatzbeitrag ist in diesem Falle dann nicht zu bezahlen.

Gruß Keki

Hallo,
man kann die Sonderkündigung (ohne Zahlung des Zusatzbeitrages) bis zum Tag der Fälligkeit des Zusatzbeitrages ausüben (Kündigungseingang bei der Krankenkasse ist maßgebend). Die Krankenkasse hat spätestens einen Monat vor Fälligkeit des Zusatzbeitrages daraufhinzuweisen.
Beispiel:
Krankenkasse kündigt im Februar an, rückwirkend zum 01. Januar einen Zusatzbeitrag einzuführen. Der Beitrag für das 1. Quartal ist am 10. April fällig. Somit ist es ausreichend, wenn die Kündigung bis zum 10. April bei der Krankenkase eingeht.
Absatz 1: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__242.html
Absatz 4: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__175.html
Gruß
RHW

Was heißt denn genau „ankündigen“?
Weil in den Nachrichten kam es ja schon, dass sie es in Erwägung ziehen. Reicht das schon aus?

LG Heike

Hallo,
nein das reicht nicht aus - die Kasse muss die MItglieder entweder individuelle oder über die offiziellen Bekanntmachungsorgane der Kasse (Mitgliederzeitschrift usw.) spätestens einen MOnat vor der ersten Fälligkeit des Zusatzbeitrages über dessen Einführung in Kenntnis setzen. In der Regel wäre es demnach so, wenn die Kasse einen Zusatzbeitrag zum 01.07.2010 einführt dann muss das Mitglied bis spätestens 15.8.2010 informiert werden.
Erst wenn der Zusatzbeitrag Realität und keine Vermutung mehr ist, dann greift auch das Sonderkündigungsrecht.
Gruß
Czauderna