Wie wechselt man die staatliche Krankenkasse (Pflichtversicherung)?
Hallo,
grundsätzlich besteht ein Wechselrecht nach 18 Monaten Zugehörigkeit, Ausnahmen gibt es natürlich.
Zum Wechsel alte Krankenkasse kündigen und Antrag bei der Neuen stellen.
Greetz
S_E
Kündigungsfrist ist 2 Monate zu jedem Monatsende
Gruss
Barmer