Krankenkassenwechsel aus Familienversicherung

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich des Krankenkassenwechsels.
Ich bin nach dem Zivildienst, seit 01.06. wieder über die Familienversicherung mitversichert.
Ab 01.10. fange ich ein BA-Studium an und muss mcih dann selbst als Vollmitglied versichern. CIh möchte dies aber nicht bei der Krankenkasse bei der ich im Moment mitversichert bin.
Muss auch die Familienversicherung fristgerecht gekündigt werden?
Habe es ja auch schon getan, allerdings nach 3 Wochen ist immer noch keine Reaktion gekommen…2 Wochen ist doch die übliche Zeit?

Danke

Grüße

Kristof

Hallo Kristof,

deine Familienversicherung musst du nicht kündigen, da du kein Pflichtmitglied (sondern Familienmitglied) bist.
Deine Familienversicherung endet mit dem Tag, an dem du eine pflichtige Tätigkeit aufnimmst und normalerweise hält auch der Arbeitgeber ein Formular für dich bereit.
Da dies im Extremfall auch die AOK sein kann, kannst du dich aber vorher bereits um ein anderes Anmeldeformular bemüht haben.

Gruß
Marco

hallo Kristof,
andere Kasse = eigene Kasse.
Da Du ein Mann bist, empfielt sich hier, den Studententarif der INTER (CCA) zu nehmen. Diese private ist wesentlich leistungsfähiger als die Kassen und kostet fast genauso wenig: ca. 60 € (für Männer). solltest Du nach dem Studium freiwillig versichert sein(also über der BBG verdienen, oder selbständig sein) kannst Du den entweder in den Normaltarif umwandeln (gleiche Leistung, nur eben nicht gesponsert) oder in einen höherwertigen gehen… der dann für Dich günstiger ist, als wenn Du mit dem dann gültigen Eintrittsalter Dich privat versichern würdest.
Grüße
Raimund

hallo Marco,
So wie ich Kristof verstanden habe, will er nicht in der gleichen Kasse sein, wie die Eltern. Also in eine andere gehen. Meines Wissens muss er dann einen eigenen (Studenten)-Tarif abschließen.
Oder nicht?
Grüße
Raimund

Hallo Raimund,

sozusagen aus eigener Erfahrung :smile: weiß ich, dass ein BA-Student ein Arbeitnehmer und somit versicherungspflichtig ist.

Daher auch diese Antwort.

Viele Grüße

Marco

Hallo Raimund,

wie eben unten schon gesagt (bevor Misstverständnisse auftauchen): Ein BA-Student bezieht ein regelmäßiges Einkommen und hat einen Dienstvertrag mit seinem Arbeitgeber. Daher stellt er nach dem Sozialversicherungsrecht einen Arbeitnehmer dar.

Gruß
Marco

hallo Marco,
habe das BA überlesen.
grüße
Raimund

Hallo Marco,

was ist den ein BA-Student ??

Gruss

Günter

Hallo Günter,

das ist ein Student, der an einer Berufsakademie studiert und gleichzeitig einen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber hat.

Nähere Infos dazu z.B. unter http://www.ba-stuttgart.de

Gruß
Marco