Krankenkassenwechsel bei Arbeitgeberwechsel?

Oh, man, wieso muss das alles so kompliziert sein…
Also, ich bin gesetzlich Krankenversichert und seit dem 15.9.01 bei einer bestimmten Krankenkasse versichert, die zum 01.04.02 ihren Beitrag erhöht hat. Daraufhin habe ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht, die Kündigung wurde zum 31.05.02 bestätigt. Bei einer neuen Kasse habe ich mich noch nicht angemeldet. Jetzt werde ich aber wohl zum 15.04.02 einen neuen Job antreten, welche Krankenkasse muss ich dann dort angeben? Ich nehme mal an, die alte, da das Sonderkündigungsrecht wohl nicht bei einem Wechsel des Arbeitsgebers gilt. Bleibt meine Kündigung zum 31.05.02 dann trotzdem bestehen oder gilt dies dann als Neuanmeldung?
Wer mich schlauer macht kriegt auch garantiert nen Stern. :wink:

Hallo Xanadu,

zunächst mal bist du bis zum Kündigungstag noch bei der alten Krankenkasse versichert. Also solltest du erst mal die angeben. Da du deine Kasse allerdings wechselst, solltest du dies deinem Arbeitgeber ebenfalls gleich mitteilen, so daß er sich rechtzeitig drauf einstellen kann um das in der Buchhaltung fließend hin zu bekommen.

Ist ja auch nix schlimmes, denn es sparen ja beide dabei :wink: .

Meines Wissens ist dies auch keine Neuanmeldung bei der alten KK. Nachdem man jetzt jederzeit mit 3 Monaten Kündigungsfrist die KK wechseln kann (18 Monate muss mann dann allerdings dazu gehören), kann das ja wohl kaum ein Aufhänger sein?!

Gruß Ivo

Hallo,
du hast eine Kündigungsbestätigung deiner alten Kasse zum
30.04.2002 ?? - ja, dann kannst du ab dem
1.5.2002 eine neue Kasse wählen - bis dahin muss dich dein
neuer Arbeitgeber bei deiner alten Kasse anmelden.
Wählst du keine neue Kasse, bleibt deine Mitgliedschaft bei der
alten Kasse bestehen - eine Bindungsfriast würde aber dann
nicht eintreten, d.h. du könntest dann jederzeit unter EINHALTUNG
DER KÜNDIGUNGSFRIST kündigen.

Gruss

Czauderna