Krankenkassenwechsel beschleunigen

Hallo,

ich habe meine Krankenkasse gekündigt, da diese u.a. meine Zustimmung für eine Einzugsermächtigung gefälscht haben. Jetzt habe ich die Kündigungsbestätigung erhalten mit dem Verweis, dass ich erst zum Ende dieses Jahres aus der KK entlassen werde. Sie beziehen sich auf das aktuelle Krankenkassenwahlrecht und der damit verbundenen Kündigungsfrist. Nun denke ich aber, dass oben erwähntes Fälschen meiner Zustimmung eine Sonderregelung bedarf. Kann mir da jemand weiterhelfen, damit ich so schnell wie möglich von der KK wegkomme?

Ich könnte diese sicherlich anzeigen, wollte aber evtl. einen „freundlicheren“ Weg gehen.

Vielen Dank im Vorraus.

Das wird schwierig. Selbst wenn ein Mitarbeiter der Kasse eine strafbare Handlng vorgenommen hat (läßt sich das beweisen, ist das unstrittig ?), wird dadurch nicht das Kassenwahlrecht nach SGB V außer Kraft gesetzt.
Da könnte höchstens der Hinweis auf eine Strafanzeige vielleicht zu einer Einigung führen.
Gibt es keinen anderen Anlass, z.B. die Einführung von Zusatzbeiträgen ?

Es gibt keinen neu eingeführten Zusatzbeitrag.
Die Straftat hat die KK zugegeben und Beweise würden auch vorliegen.