Krankenkassenwechsel / Bindungsfrist

Ich bin seit ich lebe immer bei der gleichen Kasse versichert gewesen, allerdings mußte ich dieses Jahr (zum Sommersemester) von der studentischen in die freiwillige Versicherung wechseln. Für das letzte Semester musste ich noch einen günstigen Übergangsbetrag zahlen, für das Wintersemester wird jetzt ein neuer Betrag berechnet. Ich überlege nun, ob ich zum neuen Jahr die Kasse wechseln kann.Dazu habe ich zwei Fragen:

  1. Ab wann gilt die 18monatige Bindungsfrist? Ab dem Eintritt in die freiwillige Versicherung (der gleichen Kasse) oder erst, wenn man wirklich die Kasse wechselt?
  2. Fällt das unter das Sonderkündigungsrecht, wenn ich jetzt einen höheren Beitrag zahlen muss, als zu Beginn der freiwilligen Versicherung?
    Danke im voraus.

Hallo Smokassi,

  1. Ab wann gilt die 18monatige Bindungsfrist? Ab dem Eintritt
    in die freiwillige Versicherung (der gleichen Kasse) oder
    erst, wenn man wirklich die Kasse wechselt?

Ab Eintritt!

  1. Fällt das unter das Sonderkündigungsrecht, wenn ich jetzt
    einen höheren Beitrag zahlen muss, als zu Beginn der
    freiwilligen Versicherung?

Nein!

Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler

Hallo Smokassi,

  1. Ab wann gilt die 18monatige Bindungsfrist? Ab dem Eintritt
    in die freiwillige Versicherung (der gleichen Kasse) oder
    erst, wenn man wirklich die Kasse wechselt?

Ab Eintritt!

wobei zu prüfen wäre, ob die kasse wirklich noch genau dieselbe ist! fusionen und ag-wechsel ziehen eine neue 18-monatsfrist nach sich.

grüße

matthias