Krankenkassenwechsel Datenübermittlung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wenn man die Krankenkasse wechselt und sein Beschäftigungsverhältnis lediglich bei der zweiten Krankenkasse angibt, darf die erste Krankenkasse noch Fragen stellen diesbezüglich? Es soll eigentlich so sein, dass die alte Krankenkasse lediglich Auskünfte mittelilen darf (an die neue) aber nicht mehr abfragen, oder? Wie sieht es da aus mit dem Datenschutz? 

Mfg

Eine Übermittlung von Sozialdaten zwischen den Leistungsträgern ist zulässig wenn Sie zur Aufgabenerfüllung notwendig ist §§ 69 ff SGB X. Also ja, die alte Kasse darf an die neue Kasse eine Anfrage stellen.

Hallo,
wenn der Kassenwechsel ordnungsgemäß abgelaufen ist, wüsste ich nun keinen Grund warum die alte Kasse von der neuen Kasse etwas über den neuen Arbeitgeber wissen möchste.
Gruss
Czauderna

Hallo,
ist es so, dass das Beschäftigungsverhältnis erst bei Kassenwechsel angegeben wurde? Dann wären tatsächlich noch Fragen abzuklären. Die KK untereinander klären tatsächlich die Beitragskonten ab und dann könnte es Probleme geben. Das widerspricht nicht dem Datenschutz.
Alles Gute- Schaddie