Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn man die Krankenkasse wechselt und sein Beschäftigungsverhältnis lediglich bei der zweiten Krankenkasse angibt, darf die erste Krankenkasse noch Fragen stellen diesbezüglich? Es soll eigentlich so sein, dass die alte Krankenkasse lediglich Auskünfte mittelilen darf (an die neue) aber nicht mehr abfragen, oder? Wie sieht es da aus mit dem Datenschutz?
Mfg