Hallo,
wir haben unsere Krankenkasse X zum 30.06. gekündigt und wollten ab 01.07. Mitglied in der Krankenkasse Y werden. Haben auch schon die Formulare hingeschickt und die Mitgliedsbescheinigung und unsere Versichertenkarten erhalten …
Heute kam ein Brief von der Krankenkasse Y, dass das Bundesversicherungsamt sie gezwungen hat, den allgemeinen Beitragssatz von 12,9 % auf 13,5 % anzuheben. Und dabei haben wir gewechselt, weil die Krankenkasse X den Beitragssatz auch erhöht hatte (zum 01.04. von 12,8 % auf 13,8 %).
Nun bin ich sauer und möchte auf keinen Fall in die Krankenkasse Y!
Ich werde mich jetzt wieder nach einer billigeren Krankenkasse umschauen und die Mitgliedsunterlagen ausfüllen und hinschicken. Weiß jemand, ob da irgendwas dagegen spricht?
So lange unsere Arbeitsgeber keine Beiträge an die Krankenkasse Y abführen und wir deren Versichertenkarten nicht benutzen, sind wir doch nicht wirklich Mitglied dort, oder?
Gruß
Dany
Hallo,
einfach zurückgeben und die Mitgliedschaftserklärung zurückziehen.
Vor dem 01.07.2004 ist das kein Problem. Deiner alten Kasse (Taunus BKK ??) gibst du auch Bescheid (Rücknahme der Kündigung) und alles
ist klar - so einfach ist das !!
Gruss
Günter Czauderna
Hallo Günter,
ja, Krankenkasse X ist die Taunus BKK. In der wollen wir aber nicht bleiben. Die haben zum 1.4. fusioniert und den Beitrag erhöht. Wir haben das Glück, dass wir zum 30.06.03 18 Monate dabei sind und auf der Grundlage kündigen konnten. Sonderkündigungen aufgrund Beitragserhöhung haben die - meines Wissens - bisher nicht akzeptiert.
Wenn ich eine neue (billigere) KK habe, schicke ich unsere vier Versichertenkarten an Krankenkasse Y zurück.
Gruß
Dany
hallo Dany,
die seit langem konstanten BKKs (aus der Sicht BadenWürttembergs)sind:
BKK Conzelmann
BKK Scheufelen
BKK Anker-Lynen-Pryn
BKK SKF
Wenn du selbst mal suchen willst: http://www.central.de/central_internet/central_inter…
Grüße
Raimund
Hallo Dany,
das könnte aber dann evtl. zum Problem werden, denn die neue Kasse
darf ohne die Kündigungsbestätigung der Taunus BKK keine Mitglied-
schaft herstellen und diese Kündigungsbestätigung hat doch die
Kasse Y (??!!!).
Ich könnte mir vorstellen dass die Taunus BKK keine zweite
Bestätigung ausstellen wird.
Gruss
Günter
Hallo Günter,
das mit der Kündigungsbestätigung ist kein Problem. Das Original habe ich noch hier. Bei Dokumenten, bei denen nicht ausdrücklich das Original verlangt wird, schicke ich nur Kopien.
Gruß
Dany