Krankenkassenwechsel in der elternzeit

Hallo!
Diese Woche endet mein Mutterschutz und die zweijährige Elternzeit beginnt. Nun möchte meine Betriebskrankenkasse von mir wissen, wie mein Mann versichert ist und was er verdient, um entsprechend meinen fälligen Beitrag während der Elternzeit zu prüfen / zu berechnen. Dies können wohl bis zu 315 Euro sein, die ich selbst aufbringen müsste, da mein Mann privat versichert ist. Wie kann das sein? Von einer Bekannten weiss ich, dass sie die gleiche Situation hat wie ich (sie gesetzlich versichert, er in einer privaten Kasse) und hier kein Beitrag für sie fällig wurde.
Wer hat eine ähnliche Situation? Ich überlege die Kasse daraufhin zu wechseln, denn auf zwei Jahre gerechnet ist das immens. Habt ihr Erfahrungen, ob das geht und welche Kasse mich beitragsfrei weiterversichern würde? Im Voraus habe ich nicht im Geringsten gedacht, dass diese Situation auf mich zukommen könnte, da ich es nur anders kenne - leider, wie sich jetzt heraus stellt!
Ich danke Euch!

Hallo JustMom,

ich kann dir nur sagen, dass es bei mir wie bei deiner Freundin war. Mein Mann ist privat versichert und ich gesetzlich. Ich musste aber nichts selbst aufbringen. Meine Kinder waren sogar auch noch eine Weile bei mir mit versichert, bis sie dann zu meinem Mann gewechselt sind. Der Verdienst wurde zwar in dem Formular angefragt, aber wir haben nichts angegeben, da mein Mann selbstständig ist und wir zu dem Zeitpunkt noch keine Lohnsteuererklärung vorliegen hatten.
Ich bin der Meinung, dass solange Anspruch auf Elterngeld besteht, du keine Beiträge oder Zahlungen leisten musst. Erst wenn du keinen Anspruch mehr auf Elterngeld hast, musst du weiter Beiträge zahlen.

Ich würde mich an deiner Stelle noch mal bei der Elterngeldstelle informieren, denn du musst deiner Krankenkasse ja nicht unnötig Geld zukommen lassen! :wink:

Liebe Grüße,

Nicole

Hallo,

hier kann es sich eigentlich nur um die Versicherung des KINDES handeln, nicht um Ihre eigene, da die Einnahmen des Ehemannes für Ihre Versicherung keine Rolle spielen.

Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist.

Sprich ist der Ehemann und Vater des Kindes:
1)privat versichert
2)hat Einnahmen über 49.950 EUR brutto und
3) verdient mehr als Sie

dann kann das Kind nicht gesetzlich versichert werden, sondern muss

a) beim Vater privat mitversichert werden oder
b) bei Ihrer Krankenkasse freiwillig versichert werden.

Das ist eine normale gesetzliche Vorschrift die bei allen gesetzlichen Krankenkassen Anwendung findet.

Ein Kassenwechsel würde daran nichts ändern.

MfG
Thomas H.

Hallo,

soviel ich noch weiß (bin mittlerweile seit längerem in der Leistungsabteilung „meiner“ Krankenkasse) besteht während des Erziehungsurlaubes nur dann ein Anspruch auf kostenlose Weiterversicherung, wenn der Ehegatte bei einer gesetzlichen KK versichert ist (aus dem Grund, dass dann im Prinzip eine kostenlose Mitversicherung möglich wäre, die ja bei der PKV nicht gegeben ist). Warum das bei Deiner Bekannten gemacht wird, kann ich nicht sagen… sind die Beiden auch verheiratet oder „nur“ zusammen lebend?
MfG

Matthias

Hallo!

Keine Sorge… du bleibst in der Elternzeit selbst beitragsfrei versichert, solange dein Beschäftigungsverhältnis, aus dem du ja beurlaubt bist, grundsätzlich weiter besteht.

Die Kasse prüft, ob das Einkommen deines Mannes über der Beitragsbemessungsgrenze liegt (dies Jahr 4162,50 EUR Brutto pro Monat= zu versteuerendes Einkommen). Ist dies nicht der Fall, so können deine Kinder weiter beitragsfrei über dich familienversichert sein. Ansonsten müßtest du sie in der gesetzlichen freiwillig, oder privat versichern.

Gruß, Christian

Sorry, aber kann Ihnen hier leider nicht weiterhelfen. Tut mir leid.

Du bist nur beitragsfrei versichert, wenn Du vorher pflichtversichertes Mitglied warst. Für freiwillig Versicherte gilt dies nicht.

Achso bei anderen Krankenkassen gilt natürlich die gleiche Regellung (vom Gesetgeber vorgeschrieben). Also würde ein Wechsel nichts bringen.,

Hallo Almy,
vielen Dank für Deine Info!
Ich habe mich heute wild durch verschiedene Krankenkassen etc. telefoniert und da liegt tatsächlich genau die Krux - freiwillig versichert, da ich über der Grenze lag, wenn auch nur knapp. Sehr ärgerlich, ist das doch wirklich richtig viel Geld.
Aller Voraussicht nach werde ich nun in die PKV meines Mannes wechseln, da dies im Monat trotz allem noch deutlich günstiger ist und ein späterer Wechsel in die Gesetzliche wohl möglich ist, wenn ich später im Verdienst wieder unter der Bemessungsgrenze liege. Dies wird der Fall sein, da ich voraussichtlich erst Teilzeit arbeiten werde. Ich hoffe, alles richtig verstanden zu haben…!
Viele Grüße,
JustMom

Achso bei anderen Krankenkassen gilt natürlich die gleiche
Regellung (vom Gesetgeber vorgeschrieben). Also würde ein
Wechsel nichts bringen.,

Hi,

also meiner Information nach ist das Einkommen deines Mannes für die Versicherung deines Kindes wichtig. Das Kind muss wohl privat versichert werden, wenn dein Mann privat versichert ist. Deine gesetzliche Versicherung dürfte das nicht betreffen, die ist entweder beitragfrei (bei Pflichversicherung) oder du musst den Mindestbeitrag zahlen (bei freiwilliger Versicherung).

Am besten fragst du nochmal nach, vielleicht ist es ja ein Missverständnis.

Gruß,
Chillie

Die Krankenkasse kann man immer wechseln, ich bezweifele aber, dass eine andere Krankenkasse dies anders beurteilt. Kostenfrei kann man sich nur dann versichern, wenn der Ehegatte ebenfalls in einer gesetzlichen Krankenkasse ist oder sie selbst bis dahin pflichtversichert waren, in einem ungekündigten Arbeitverhältnis stehen.

Bereits vor der Elternzeit freiwillig Versicherte, können sich nur freiwillig versichern und dies gegen einen monatlichen Beitrag.

Das Kind muß ja auch versichert werden und kann dann bei der Mutter familien- (kostenfrei) mitversichert werden. Wenn die Mutter beitragsfrei weiterversichert wird, dann muß das Kind beim Vater privat versichert werden. Dies ist aber bei allen Krankenkassen gleich geregelt.

Sorry, kann dir bei dieser Frage leider nicht weiterhelfen.
Viele Grüße
Thorsten

Entschuldige, da kann ich Dir auch nicht weiterhelfen.
Viele Grüsse,
Anne