Krankenkassenwechsel in Elternzeit möglich?

Kann man als angestellter Privat-Versicherter zurück in die gesetzliche Krankenkasse wechseln? Die Elternzeit würde für drei Jahre genommen, der Ehepartner ist gesetzlich versichert und würde dann die Familie allein „ernähren“. Oder muss man privatversichert bleiben, weil man ja sein Arbeitsverhältnis nicht aufgibt?
Danke für alle Hilfe!!

Leider nicht mehr:
Wenn Sie in ihrer PKV Krankentagegeld
versichert haben. Können Sie über diesen Punkt eine Anwartschaft für die Zeit der Elternzeit beantragen.
Sie sollten sich auf jedenfall mit ihrer PKV in verbindung setzen.
Sie können auch direkt bei dem Ministerium für Gesundheit Nachfragen hier bekommen Sie dann auch die Gesetzesänderung.
Ich hoffe ich konnte ihnen ein paar Tipps geben.

Danke für die Antwort! Wir werden mit der KK reden. Vielleicht gibt es ja zumindst sowas wie einen reduzierten „Basistarif“ für solche Fälle.

WENN DAS EINKOMMEN UNTER DIE GRENZE DER FREIWILLIGEN VERSICHERUNG FÄLLT (WAS IN EUREM FALL SO SEIN DÜRFTE), DANN IST EIN WECHSEL AUCH WÄHREND DER ELTERNZEIT MÖGLICH (IN MANCHEN FÄLLEN ABER NICHT RATSAM). WENN DER WECHSEL ZUR AOK ERFOLGT, IST DAS SICHER PROBLEMLOS (WEGEN ETWAIGER AUSSCHLÜSSE).

HOFFE, DASS DIE INFO HILFT - SONST BITTE NOCH EINMAL FRAGEN.

Liebe Gabi,

danke für die Antwort. Wir haben bei der PKK nachgefragt, Auskunft war, dass ein Wechsel nicht möglich sei, da der Arbeitsvertrag im Rahmen der Elternzeit ja bestehen bleibt (wenn auch ohne Einkommen) und deshalb ganz normal der volle Beitrag (mit kleinen Abzügen)zu zahlen sei.
Das ist natürlich eine ziemliche Belastung…kein Einkommen aber voller Beitrag (also auch der Arbeitgeberanteil, natürlich).

Hat die KK uns falsch informiert?

… ich frag in einer rechtsabteilung noch einmal nach; bis dato war es möglich, dass wir in solchen fällen - mit eintritt in die elternzeit - den wechsel (aus kostengründen) in die AOK geschafft haben; kann aber nicht genau sagen, ob das ein „amikale“ vereinbarung war oder rechtsanspruch darauf besteht. sobald ich eine antwort habe (kann in der urlaubszeit etwas dauern) geb ich bescheid. wenn es zu lange dauert - bitte nochmals „stuppsen“ - danke.
gaby

Danke, das macht uns Hoffnung…bin gespannt auf die Antwort.

Vorab eine Bitte: eine PKV ist keine Kasse. Von der Überschrift der Frage erwartet man ein ganz anderes Thema.

jetzt zum Thema: Bei einer Teilzeittätigkeit während der Elternzeit wird man versicherungspflichtig in der Kasse und hätte so den Wechsel vollzogen. Dann wird allerdings der Wechsel zur PKV zurück nach Ende der Elternzeit schwerer (wenn überhaupt gewünscht): nach jetziger Noch-Rechtslage muss man drei Jahre wieder über der JAEG (Jahresarbeitsentgeltgrenze) verdienen.

w.will

Vielen Dank. Nochmal zum Verständnis: wenn man innerhalb der Elternzeit kein Einkommen hat, kann man nicht in die gesetzliche KK zurück, wenn man aber wegen Teilzeit unter die Einkommensgrenze kommt, kann man zurück? Obwohl man in beiden Fällen theoretisch ja noch einnen Arbeitsvertrag über die volle Stelle in der Hinterhand hat?

So ist es. Die Familienversicherung ist für vorher privat Versicherte während der Elternzeit ausgeschlossen.

Bei Teilzeitbeschäftigung tritt eine neue Pflichtversicherung ein. Das geht vor. Allerdings gibt es auch danach keine Beitragsfreiheit, erst nach Aufgabe der vorherigen Beschäftigung.

Gruss

w.will