Krankenkassenwechsel Kind nach Elternzeit?

Unsere Tocher (1) ist über meine Frau in der GKV familienversichert.
Meine Frau verdient (geringfügig) mehr als ich (Beamter, daher PKV).

Wenn meine Frau nach 2 Jahren Auszeit wieder anfängt zu arbeiten, wird sie allerdings nur eine 1/2 Stelle antreten, d.h. weniger als ich verdienen.

Müssen wir dann unsere Tochter bei mir,d.h. privat versichern, oder läuft die Familienversicherung weiter wie bisher?

Wir sind irgendwie ratlos.
Vielen Dank

Hallo,

die Tochter hat nur dann einen Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung, wenn der mit dem Ehegatten verwandte Vater (so heißt das), der privat krankenversichert ist, ein Einkommen hat, das unterhalb der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze liegt.

Es kommt also nicht darauf an, ob Ihre Ehefrau ganztags oder halbtags arbeitet. Ihr Einkommen ist wichtig.

Mfg

Matthias

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Wir liegen beide unter der Beitragsbemessungsgrenze.
Ist es also kein Problem, dass meine Frau demnächst weniger als ich verdient? (Ich dachte immer, das Kind müsste immmer versichtert sein beim Elternteil das mehr verdient.)
In diesem Fall müssten wir also nicht wechseln, richtig?
Vielen Dank

Hallo,

ob Familiebversicherung möglich ist oder nicht, hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem vom Verdienst des privat versicherten. Familienversicherung ist NICHT möglich, wenn folgende Fakten beide zutreffen:

Moantliches Einkommen des privat Versicherten übersteigt im Monat 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze (für 2011: 49.500 Euro, monatlich also 4.125 Euro)UND

ist höher als das des gesetzlich versicherten Ehegatten.

Da die zweite Voraussetzung ja wohl nicht zutrifft, ist unabhängig vom Gehalt des privat versicherten eine Familienversicherung in der gesetzlichen KV möglich.

Grüße

Ralf

Hallo … sie müssen ihr Kind nur dann privat versichern, wenn Ihr Einkommen über dem monatlichen Anteil der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, die sind in diesem Jahr 4162,50 EUR, im nächsten Jahr 4125 EUR (wird jedes Jahr der Konjunkturentwicklung des Vorjahres angepasst). Aus ihren Entgelt können Sie die Familienzulagen (verheirat, Kinder) heraus rechnen.

Gruß, Christian

Solange Ihre Frau über 400 Euro verdient (sprich Versicherungspflicht in der GKV besteht) und Sie kein monatliches Eionkommen von über 4.125 Euro haben ist gegen ein weiterführen der kostenlosen Familienversicherung nichts einzuwenden.