Hallo.
Ich nehme nun nach längerer Arbeitslosigkeit wieder eine Arbeit auf und wollte wie gewohnt mit dem neuen Arbeitgeber auch die Krankenkasse wechseln. Meine bisherige, die ich vor ca. 15 Monaten zwangsweise in eine Familienversicherung verlassen musste, meint jetzt, ich muss mich erst wieder bei ihnen versichern um dann fristgerech (2 oder 3 Monate, weiss grad nicht mehr) zu kündigen, damit ich dann wechseln kann.
Das ist mir völlig neu, denn bis 2001 (mein letzter KK-Wechsel) war es so, dass man bei Arbeitgeberwechsel oder Beitragserhöhungen sofort wechseln konnte. Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert das bitte? Hat sich das in den letzten Jahren geändert?
Wäre nett, wenn mich mal jemand aufklären könnte…
Gruß,
Bernd
P.S. Würde ja gerne selber recherchieren, aber a ich leider nur über ein sehr lahmes Modem verfüge, erspare ich mir momentan die teilweise stundenlangen Ladezeiten der Internetseiten bis ich wieder über eine schnellere Anbindung verfüge.
[Mod,Marco]: Titel abgeändert, damit er im Archiv gefunden werden kann
Hallo Bernd,
die Rechtsgrundlage ist ziemlich strittig, aber es wäre die Sache nicht Wert. Du kannst erst nach 18 monatiger Zugehörigkeit die Kasse wechseln.
Das wäre schon der Grund, wenn das nicht gegeben war!
Das steht im SGB V unter www.bmgs.de
Viele Grüße
Thorulf Müller
§ 173 SGB V beschreibt das kassenwahlrecht.
demnach kannst du alle die kassen wählen,die sich geöffnet haben, kassen die für deinen betrieb zuständig sind (bkk´s und ikk´s), die kasse in der eine familienversicherung bestand und die kasse deiner frau.
weil du familienversichert warst, kannst du nach aufnahme der versicherungspflichtigen beschäftigung nicht sofort in eine andere kasse wechseln so wie das früher war, sondern du mußt zum ablauf des übernächsten monats kündigen, sofern du die 18-monatige bindungsfrist an diese kasse erfüllst. das steht wiederum im § 175 Abs. 4 SGB V.
gruß
makea
Hallo,
deine bisherige Kasse ist im Recht.
Da deine Mitgliedschaft vor 15 Monaten nicht durch eine ordentliche
Kündigung, sondern kraft Gesetzes wegen Familienversicherung endete,
musst du nun wieder in deine alte Kasse.
Wenn Du noch im September wieder kündigst, kannst Du dir zum
o.12.2004 eine neue Kasse wählen.
Gruss
Günter Czauderna