Krankenkassenwechsel - wo bleibt das "Angesparte"?

Hallo,

angenommen man wechselt nach einigen Jahrzehnten von einer gesetzlichen KK in eine andere Gesetzliche. Nun zahlt man ja in der Regel in jungen Jahren mehr, als man verbraucht, im Alter ist es schon mal umgekehrt. Es ergibt sich also quasi ein Guthaben bei der ersten KK. Wird dieser Anteil an die neue KK übergeben?

Gruß,
Paran

Das macht eigentlich nur bei der privaten Krankenkasse Sinn.

warum?

Gruß,
Paran

Nennt sich Solidaritätsprinzip. Einheitlicher Beitragsatz, es wird weder was „angespart“ für nicht benötigte Behandlungen noch etwas zurückerstattet oder bei Kassenwechsel übertragen.

MfG
duck313

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Und da sind die Altersrückstellungen letztlich vor allem ein großer Anreiz, die private Krankenkasse nicht mehr zu wechseln. Denn egal, wie hoch die Beiträge werden: durch einen Wechseln der PKV wird der Beitrag niemals günstiger werden; es sei denn, dass man massiv an der Leistung spart.

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Der Beitragssatz bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist abhängig vom aktuellen Einkommen. Da wird wie schon gesagt nichts angespart.

Es gibt eine kleine Ausnahme bei gesetzlichen Krankenkassen, wo so etwas wie „Ansparen“ greift und wo dieses dann bei einem Kassenwechsel verloren geht. Das sind -im kleinen Rahmen durchaus monetäre- Boni, die in teilweise komplizierten Modellen individuell von den Kassen festgelegt werden. Diese sind in aller Regel aber nur in einem (Kalender-)Jahr relevant.
Im finanziellen Volumen reicht das bei weitem nicht an das Phänomen bei den Privaten ran. Im Einzelnen könnte es aber dennoch zur Erwägung führen, einen Kassenwechsel zu verschieben oder gar zu unterlassen.
So ein Programm kann, wenn es passt, schon mal ein, zwei Prozentpunkte hinterm Komma ausmachen.