Krankenkassenzahlung bei Narben?

Hallo,

es wäre toll wenn Ihr mir weiter helfen könntet.
Und zwar geht es darum ob man von der Krankenkasse,
Narben, die man sich in den Teenagerjahren zugeführt hat,
bezahlt bekommt zu entfernen, weil man mittlerweile
psychisch wie auch gesellschaftlich (was wieder zu psychisch führt) sehr darunter leidet?

lg,
counter

Hallo,
grundsätzlich muss die Antwort „nein“ lauten wenn die „Narben“
selbst herbeigeführt wurden.
Endgültig entschieden wird eine solche Sache aber in der Regel
durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes.
Das gutachten wird von der Krankenkasse (GKV) in Auftrag gegeben
und auch bezahlt.
Gruß
Czauderna

Gibt es dann nicht sowas wie „Verjährung“? Ich meine, Menschen können erwachsen werden und durch dieses Problem stark beeinträchtigt. Worauf käme es beim Gutachten des Medizinischen Dienstes denn an, damit diese sich entscheiden würden die „Entfernung“ bzw. „Verbesserung“ zu zahlen bzw. einen Beitrag zu leisten.
Vielen Dank übrigens :smile:

Liebe Grüße

Hallo,
nein, so etwas wie „Verjährung“ gibt es in einem solchen Falle leider nicht. Gerade durch die letzte Gesundheitsreform wurde hier nochmals
eine Aussage dazu gemacht.
Allerdings, und das habe ich auch geschrieben, sollte der Ablehnung
in einem solchen Falle eine normales Antragsverfahren eingeleitet
werden, also mit fachärztlichem Attest als Antragsgrundlage.
Die Kasse wird dann den Medizinischen Dienst (MDK) beauftragen
ein Gutachten zu erstellen.

Gruß

Czauderna