hallo und guten tag,
ist es üblich, dass für die Berechnung der Beitragssätze bei Krankenkassenwechsel (Pflichtvers.) auch Zinseinkünfte angegeben werden müssen…
niraku
hallo und guten tag,
ist es üblich, dass für die Berechnung der Beitragssätze bei Krankenkassenwechsel (Pflichtvers.) auch Zinseinkünfte angegeben werden müssen…
niraku
Hallo,
bei einer Pflichtversicherung z.B. als Arbeitnehmer, Arbeitslosengeld oder ALGII(Hartz 4)- Bezieher und Rentner müssen Zinseinkünfte nicht angegeben werden. Nur, wenn man freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist z.B. als Selbstständiger oder als vorübergehend Stellenloser. Um die Frage jedoch genau beantworten zu können, müsste ich wissen, welcher Personengruppe Sie angehören. Aber vielleicht konnte ich ja trotzdem schon etwas weiterhelfen.
Viele Grüße
Svenja
hallo Svenja,
danke für die Info. Ich bin Rentnerin, kann auf Grund meines Einkommens auch nicht befreit werden, also kein Hartz V oder so.
Gruß niraku