Krankenkassewechsel - Widerufsrecht

Liebe Feffi Kunterbunt,

ich habe folgende Frage bzgl. Krankenkassenwechsel (GKV), ich hoffe du kannst mir hierbei helfen.

Hintergrund:

Zur Zeit bin ich in einer GKV versichert, bereits sei Jahren. Zum 01.01.2010 wollte ich in eine BKK wechseln.

Dieser BKK hab ich das Kündigungsschreiben an die GKV übersandt, zusammen mit dem ausgefüllten Aufnahmeantrag zum 01.01.2011. Die BKK stellte die Kündigung an die GKV weiter zu.

So weit so gut. Leider will mich nun die GKV erst zum 06/2011 kündigen - den Beleg hat Sie mir auch schon zugestellt. Begründung: Wegen eines längerem Auslandsaufenthaltes, wo ich nicht zahlte, begann die Bindungsfirst von neuem (das stimmt auch). Das ich vor 06/2011 nicht wechseln kann, hab ich mal geschluckt.

Mein Frage:

Soll/Kann ich nun meinem Aufnahmeantrag der BKK widerrufen?

Grund der Frage:

  1. Verhindern, dass ich ab Januar der GKV und der BKK Beiträge überweisen muss. Eine Police/Karte von der BKK habe ich nicht erhalten, aber ein Willkommensbrief wo mir diese angekündigt wurde.

  2. Ich werde gerade von privaten Krankenkassen mit günstigen Angeboten bombardiert. Einige hören sich ja ganz gut/v.a. günstig an.

Vielen Dank schon im Voraus und Grüße

Hallo,

keine Sorge, Du wirst nicht an 2 Kassen zahlen müssen. Ein Widerruf ist auch nicht zwingend erforderlich, da die neue Kasse Dich erst versichernd darf, wenn die Kündigungsbestätigung der Vorkasse vorliegt. Wär aber trotzdem nett, der BKK kurz Bescheid zu geben, damit die nicht umsonst arbeiten und immer wieder die Vorkasse anschreiben müssen.

Auch der Wechsel in eine private Kasse ist zur Zeit für Dich durch die bestehende Bindungsfrist nicht möglich. Außer: Du bist derzeit pflichtversichert und wirst zum 01.01.11 freiwillig, dann kannst Du in die PKV wechseln (aber in keine andere gesetzliche Kasse).

Gruß

Feffi Kunterbunt

Hallo,

vielen Dank für die Antwort, bin pflichtversichert.

Wie kann ich den zum 1.1.11 freiwillig versichert werden?
War da nicht etwas mit erleichtertem Wechsel? Würde das bei mir Zutreffen - mein Arbeitsvertrag begann ja erst zum 01.02.2010?

Hallo,

wenn Du ab 01.01.2010 die Beitragsbemessungsgrenze von ca. 49.900,- brutto übersteigst endet Deine Pflichtversicherung zum 31.12.10.

Liegt Dein Arbeitsentgelt drunter, bleibst Du pflichtversichert und die 18-monatige Bindungsfrist bleibt bestehen.

Feffi Kunterbunt