ich war in Italien im Urlaub und musste dort leider zum Zahnarzt. Kosten 281 Euro (Füllung Weisheitszahn verloren).
Ich habe die Rechnung bezahlt und an meine ges. KV geschickt. Nun kam ein Schreiben, dass ich mich entscheiden kann, ob nach Italienischen Sätzen (dauert dann etwas länger) oder nach deutschen Sätzen (geht dann schneller) eine Kostenerstattung wünsche?
Da ich das leider gar nicht beurteilen kann, was für mich besser ist (Zeit egal), wäre es schön, wenn ich hier einen Tipp/Ratschlag erhalte.
leider bin ich da der falsche Ansprechpartner. Mein Fachgebiet ist das Beitrags- und Versicherungsrecht der gesetzlichen Krankenkassen. Hier ist wohl eher ein Experte im Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenkassen gefragt.
dieses Verfahren ist mir unbekannt. In der Regel wird nach deutschen Sätzen erstattet.
Wenn Du eine private Auslandsreisekrankenversicherung (z. B. ADAC, über Kreditkarte, Reiseveranstalter, o. ä.) hast, spielt das auch keine Rolle. Die Differenz wird Dir dann von der privaten Versicherung erstattet.
diese Vorgehensweise ist mir gänzlich unbekannt. Eine Gesetzliche Kasse kann nur nach deutschen Kassensätzen erstatten was anderes gibt das Gesetz nicht her.
Haben Sie eine private Auslandskrankenversicherung ? Dann ist es egal da diese Ihnen den Rest sowieso erstattet. Falls nicht lassen Sie sich von der Kasse beraten bzw. lassen Sie die Kasse am besten beides ausrechnen und nehmen Sie dann das für Sie vorteilhaftere.