Hallo
Was könnte mich rechtlich, oder sonst irgendetwas davon abhalten, meine eigenen Wege in der Pflege von Menschen zu gehen? Ich habe lange Berufserfahrunge in der Psychiatrischen Pflege sowie eine systemische psychotherapeutische Zusatzausbildung. Ich weiss, daß mich wahrscheinlich keine Krankenkasse bezahlen würde, aber ich denke , daß ich Pat. über einen längeren Zeitraum gut, auch in seinen psychosozialen Belangen, betreuen könnte. Ich möchte aus der Abhängigkeit der Kliniken heraustreten, weil da kaum noch Zeit für die Pat. zu finden ist. Eigentlich suche ich nur eine Idee meine " Dienstleistung" an den Mann zu bringen bzw. einfach mal versuchen andere Wege zu gehen. Gedanken dazu oder auch Erfahrungen würden mich sehr interessieren.
Vieln Dank und Gruss
Es könnte irgendein Gesetz geben, das „Pflege“ nur durch ausgebilderte Schwestern oder Pfleger zulässt.
Wie wäre es, wenn Du Deine Dienstleistung „Service“, „Begleitung“ oder „Betreuung“ oder … nennst?
Gruß, JoKu
Hallo,
etwas ähnliches im weiteren Sinne würde mich auch interessieren. Wie der Vorschreiber schon darlegte, musst Du vorsichtig sein beim Firmennamen bzw. der Bezeichung allgemein. Bestimmte Begriffe wie „Hilfe“ oder „Betreuung“ sind geschützt. Hatte dazu schon in einem anderen Brett gepostet, aber keine Antwort erhalten.
Weiter ergibt sich für mich die Frage nach einer zahlungskräftigen Klientel. Es gibt ja nicht so viele, die sich das auf Dauer leisten können.
Vielleicht solltest Du das erstmal als Ich-AG versuchen (geht das überhaupt ?), auf jeden Fall aber nicht zu viel erwarten.
Ich wünsche Dir alles Gute bei Deinen Plänen,
Andreas
Als echte ambulante Krankenpflege brauchst du einen „PL-Schein“ Pflegedienstleiterin. Wenn du schon Krankenschwester bist, kannst du den bei den üblichen med. Weiterbildungsinstituten machen.
Susanne
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