Krankenpflege

Liebe/-r Experte/-in,
eine bekannte Krankenschwester wurde gefragt, ob sie eine ihr bekannte Kranke Frau pflegen würde. Die Patientin ist krebskrank, will aber nicht vom Pflegedienst betreut werden,
Die Pflege sollte ca. 2-3 Stunden täglich sein.
Ich soll nun hier fragen ob es rechtliche Risiken gibt weil die Krankenschwester zur Zeit nur Hausfrau ohne Bezug von Arbeitslosengeld ist. Es wäre nett wenn ich ihr hier weiterhelfen könnte.
Danke

Hallo
Ich bin Krankenpfleger in der Schweiz!
Verstehe aber das Problem eh nicht ganz.
Geht es um die Absicherung bei Pflegefehlern?
Da sie ja keine Arbeitslosen bezieht, kann es ja niemanden stören wenn sie als
Hausfrau nebenher was verdient.
Zur Pflegefehlerfrage (oder auch Berufshaftpflicht), sobald sie offiziell Geld bezieht
müsste wird sie eigentlich als professioneller Dienstleister (sie ist ja kein Laie) für
mögliche Schäden gerade stehen/haften. Ob da bis zu einem gewissen geringen
Mass (Arbeitsprozent oder Einkommen), Privathaftpflicht reicht - sollten Sie
abklären.

Zum Thema offiziell. Wird die Arbeit schwarz geleisten, kann natürlich jemanden
stören!
Da es eine Bekannte ist, könnte es auch als private Hilfe bei einer Bekannten
zählen/deklariert werden - und die Empfängerin bedankt sich „auch“ mit Geld -
solange der Betrag nicht offiziell/vertraglich geschuldet wird.

Viel Grau in Grau - kann problemlos verlaufen (auf gutem gegenseitigem
Vertrauen) oder jemand von aussen nimmt daran Anstoss (Schwarzarbeit) oder
wenn untereinander Unstimmigkeiten entstehen ist nicht’s klar geregelt und einer
schaut, dann in die Röhre.

Ich denke es gibt sicher, irgend ein Amt, Stiftung oder so wo sie sich zu dieser
Frage auch rechtlich klar informieren/absichern können.

Viel Glück
Grüsse
A.F.

Hallo,
die Frage kann ich nicht beantworten, da mein Fachgebiet sich auch den Bereich Psychiatrie/Psychologie beschränkt. Ihre/Deine Frage fällt m. E. in den juristischen Bereich. Ein entsprechender wer-weiss-was-Experte könnte zu einem ähnlichen, allgemein gehaltenen Fall (da hier Verbot der persönlichen Rechtsberatung)besser Auskunft geben.Ansonsten gibt es noch unabhängige Patientenberatungsstellen in größeren Städten, die unter Umständen Hilfestellung geben können(s. gelbe Seiten oder Sozialwegweiser der Stadt).

Danke für Ihre schnelle Antwort.
Ich werde die Informationen weitergeben.