Krankenpflegerausbildung in der DDR

Hallo Wissende,

in der Arztpraxis einer Allgemeinmedizinerin in einem „neuen“ Bundesland arbeitet ein Krankenpfleger. Er macht alles, was eine Sprechstundenhilfe üblicherweise macht. Er berät auch Diabetiker und nimmt Blut aus dem Finger. Wenn Blut in ein Röhrchen abzunehmen ist, muss das aber immer eine Krankenschwester machen, er darf das nicht. Die Krankenschwester hat ihre Ausbildung auch in der DDR gemacht.

Meine Frage: Gab es in der DDR zwei Arten von Krankenpflegerausbildungen, die zu unterschiedlichen Eingriffen berechtigt?

Gruß
Veronika

Hallo Veronika,
m.E. gabs damals nur das Berufsbild Krankenschwester/-pfleger und nicht wie heute diese Differenzierung angepaßt an den späteren Einsatzort.
Ob Blutentnahme mit zum Lehrstoff und auch zu den ausgeübten Tätigkeiten gehörte, weiß ich nicht sicher, hab aber Grund zu der Vermutung, daß es so war.
Bist Du denn sicher, daß dieser Pfleger noch in der DDR gelernt hat?
Is ja schon ne Weile her…

)

Gruß
Achterwasser

Hallo,

invasive Maßnahmen, also Blutentnahme, Spritzen setzen, BZ messen darf eigentlich nur ein Arzt. Wenn das medizinisches Hilfspersonal macht, müßte der Arzt eigentlich daneben stehen, damit er seine übertragene Aufgabe / Anordnung überwachen kann.

Das macht nur niemand… In vielen Arztpraxen kommt der Arzt morgens nach den Helfern. Die nehmen dann schon einmal bei den Patienten Blut und Pipi ab.

Gruß
Kuddenberg

invasive Maßnahmen, also Blutentnahme, Spritzen setzen, BZ messen darf eigentlich nur ein Arzt. Wenn das medizinisches Hilfspersonal macht, müßte der Arzt eigentlich daneben stehen, damit er seine übertragene Aufgabe / Anordnung überwachen kann.

Hi, das ist so nicht richtig!
Subcutane u. intramusculäre Spritzen darf sehr wohl examiniertes Krankenpflegepersonal ohne ärztliche Aufsicht setzen. Ebenso dürfen sie Blutentnahmen vornehmen wenn die schriftliche Einverständiserklärung d. Arztes dafür vorliegt.
MfG ramses90.

…also macht es theoretisch doch der Arzt… Der haftet zumindest für Fehler…

Hi,

Hi, das ist so nicht richtig!
Subcutane u. intramusculäre Spritzen darf sehr wohl
examiniertes Krankenpflegepersonal ohne ärztliche Aufsicht
setzen.

das ist zwar IMHO nicht falsch, aber stellt die Situation nicht richtig dar. Prinzipiell darf ich als Patient doch erlauben wem ich will mich zu spritzen ob Arzt, Arzthelfer oder Hausmeister. Es gibt sowas wie eine stillschweigende Zustimmmung des Patienten wenn dieser nicht widerspricht. Aber das sollte besser im Rechtsbrett geklärt werden…

VG,
J~

Hi,

Hi, das ist so nicht richtig!
Subcutane u. intramusculäre Spritzen darf sehr wohl
examiniertes Krankenpflegepersonal ohne ärztliche Aufsicht
setzen.

Prinzipiell darf ich als Patient doch
erlauben wem ich will mich zu spritzen ob Arzt, Arzthelfer
oder Hausmeister. Es gibt sowas wie eine stillschweigende
Zustimmmung des Patienten wenn dieser nicht widerspricht.

Hi, dürfen darfst Du das schon, ob es aber umsetzbar sein wird steht auf einem anderen Blatt.
Zudem bezieht sich Deine Antwort nicht auf d. Frage des Threaderstellers auf die ich antwortete,in der es darum ging: „dürfen oder nicht“. Und sie dürfen es in der von mir beschriebenen Art u. Weise, so einfach ist das.
MfG ramses90.

nein, das tut er nicht.
die durchführungsveantwortung liegt immer noch bei demjenigen, der das auch durchführt.

Hi,

Prinzipiell darf ich als Patient doch
erlauben wem ich will mich zu spritzen ob Arzt, Arzthelfer
oder Hausmeister. Es gibt sowas wie eine stillschweigende
Zustimmmung des Patienten wenn dieser nicht widerspricht.

Hi, dürfen darfst Du das schon, ob es aber umsetzbar sein wird
steht auf einem anderen Blatt.

Ich fürchte, du hast meinen kleinen Einschub nicht richtig interpretiert. Es mag nicht falsch sein was du sagst, aber es beschreibt die Situation nicht richtig!

Und was meinst du mit „umsetzbar“? Wenn ich beim Arzt sage, die Helferin soll mir bitte kein Blut abnehmen sondern er soll es selbst machen dann darf die Helferin doch gegen meinen erklären Willen nicht einfach was machen! Allerdings kann ich das zum Arzt genauso sagen, dann darf er auch nicht. Es sei denn, es ist aus anderen Gründen erlaubt, zB auf Grund einer staatlichen Zwangshandlung an mir. Dann darf es nur der Arzt, aber die Helferin nicht.

Zudem bezieht sich Deine Antwort nicht auf d. Frage des
Threaderstellers auf die ich antwortete,in der es darum ging:
„dürfen oder nicht“. Und sie dürfen es in der von mir
beschriebenen Art u. Weise, so einfach ist das.

Ich habe Laien erlebt, die haben (im Rahmen einer Ausbildung) anderen Laien erlaubt ihnen Spritzen zu setzen. Und nun? Laut deiner Aussage wäre das „examinierten Krankenpflegepersonal ohne ärztliche Aufsicht“ erlaubt. Ja, nur hat das damit gar nix zu tun weil das einfach jeder darf wenn die Zustimmung des Patienten vorliegt.
Aber wers genau wissen will besser: Rechtsberatung oder Rechtsbrett

VG,
J~