seit 01.04. gibt es in Deutschland doch die Krankenversicherungsplicht.
Wie verhält es sich denn da bei Leuten, die in Deutschland wohnen, im Ausland arbeiten (also dort auch krankenversichert sind) und sich bisher bei keiner deutschen KV den Grenzgängerstatus haben geben lassen. Also immer wenn krank im Ausland zum Arzt (Wer zahlt schon freiwillig 10 Euro Praxiszwangsabgabe, von den Medikamentenpreisen ganz zu schweigen).
Die müssen sich entsprechend bei den Behörden bzw. zuständigen Risikoträgern melden und sich entsprechend prüfen lassen - dann bekommt man einen Bescheid!
Hallo,
für die Beurteilung des „Grenzgängerstatus“ ist die deutsche
GKV-Kasse zuständig - am besten mal bei der nächstgelegenen
nachfragen.
Grundsätzlich hat das aber mit der Versicherung ab dem 01.04.2007 nichts zu tun.
Wer im Ausland Krankenversichert ist (so wie hier geschildert), der
muss keine Versicherung in Deutschland haben.
Gruß
Czauderna