Krankenpflichtversicherung

Hallo Zusammen,

seit 01.04. gibt es in Deutschland doch die Krankenversicherungsplicht.

Wie verhält es sich denn da bei Leuten, die in Deutschland wohnen, im Ausland arbeiten (also dort auch krankenversichert sind) und sich bisher bei keiner deutschen KV den Grenzgängerstatus haben geben lassen. Also immer wenn krank im Ausland zum Arzt (Wer zahlt schon freiwillig 10 Euro Praxiszwangsabgabe, von den Medikamentenpreisen ganz zu schweigen).

VG
Mick

Die müssen sich entsprechend bei den Behörden bzw. zuständigen Risikoträgern melden und sich entsprechend prüfen lassen - dann bekommt man einen Bescheid!

Danke für Deine Antwort.

Bei welchen Behörden bzw. Risikoträgern denn?

Hallo,
für die Beurteilung des „Grenzgängerstatus“ ist die deutsche
GKV-Kasse zuständig - am besten mal bei der nächstgelegenen
nachfragen.
Grundsätzlich hat das aber mit der Versicherung ab dem 01.04.2007 nichts zu tun.
Wer im Ausland Krankenversichert ist (so wie hier geschildert), der
muss keine Versicherung in Deutschland haben.
Gruß
Czauderna

Wer im Ausland Krankenversichert ist (so wie hier
geschildert), der
muss keine Versicherung in Deutschland haben.

Stimmt, das ist auch die Aussage des BMG bei dem ich eben angerufen habe. Alles andere ist Quatsch…

Gruß
Mick

Danke für Deine Antwort.

Bei welchen Behörden bzw. Risikoträgern denn?

KV??? eine GKV??? die Letzte???