Ich möchte eine Ausland-Krankenversicherung abschließen, vor allem wegen möglicher hohen Kosten für einen Rücktransport nach Hause (alle anderen Kosten sind durch die PKV weitgehend abgedeckt). Nun schränkt die Auslandskrankenversicherung meiner Wahl die Erstattung der Rücktransportkosten auf den Fall ein, dass sie „medizinisch notwendig“ und „ärztlich angeordnet“ ist. Ist eine solche ärztliche Anordnung leicht oder schwer zu erhalten? Sollte mich eine solche Einschränkung in den Versicherungsbedingungen eher abhalten oder istdas gang und gebe?
Vielen Dank
Axel