Krankenrücktransport nur bei ärztlicher Anordnung

Ich möchte eine Ausland-Krankenversicherung abschließen, vor allem wegen möglicher hohen Kosten für einen Rücktransport nach Hause (alle anderen Kosten sind durch die PKV weitgehend abgedeckt). Nun schränkt die Auslandskrankenversicherung meiner Wahl die Erstattung der Rücktransportkosten auf den Fall ein, dass sie „medizinisch notwendig“ und „ärztlich angeordnet“ ist. Ist eine solche ärztliche Anordnung leicht oder schwer zu erhalten? Sollte mich eine solche Einschränkung in den Versicherungsbedingungen eher abhalten oder istdas gang und gebe?

Vielen Dank

Axel

Ich würde auf keinen Fall einen Vertrag mit der Klausel „med. notwendig“ abschließen. Medizinisch sinnvoll ist es bereits, wenn ein voraussichtlicher Krankenhausaufenthalt 14 Tage überschreitet. Zumal
so ein verbesserter Versicherungsschutz für eine Mehrprämie von 1,-- € pro Jahr zu erhalten ist.
s. auch
http://www.secure-travel.de/auslandskrankenversicher…

Volker