Wann muss der Arbeitgeber von einer Erkrankung des Arbeitnehmers erfahren und wann muss der Krankenschein dem Arbeitgeber spätestens vorliegen? Stimmt es das man auch ohne Krankenschein sich krank melden kann? (blau machen?) Und wie oft im Jahr? Wird dieser Tag als Krankentag abgerechnet (Krankengeld)?
Vielen Dank im Voraus für die Antwort
MfG Frank U.
Hallo und guten morgen,
Wann muss der Arbeitgeber von einer Erkrankung des
Arbeitnehmers erfahren
Umgehend - d.h. so bald wie möglich.
und wann muss der Krankenschein dem
Arbeitgeber spätestens vorliegen?
Eigentlich so schnell wie möglich, wenn tarif- oder einzelvertraglich nichts an deres geregelt ist.
In D hat sich eine Frist von drei Tagen durchgesetzt, es kommt aber immer auf den Arbeitsvertrag an.
Stimmt es das man auch ohne
Krankenschein sich krank melden kann? (blau machen?)
Tarifvertrag lesen.
Und wie
oft im Jahr?
s.o.
Wird dieser Tag als Krankentag abgerechnet
(Krankengeld)?
bis sechs Wochen gilt die Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlung - erst dann tritt die Krankenkasse ein
Gruß
HaWeThie
Hallo Frank,
grundsätzlich muss dem Arbeitgeber innerhalb von drei Tagen die
Arbeitsunfähigkeitsmeldung zugegangen sein - wenn es der Arbeitgeber
verlangt, muss die Arbeitsunfähigkeit ab dem 1. Tag vom
Arzt bestätigt sein.
Eingebürgert hat sich in der Vergangenheit, dass Fehlzeiten bis zu
drei Tagen von den Arbeitgebern toleriert wurden - aber, wie gesagt
das muss nicht sein.
Dass ohne eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsberscheinigung kein
Krankengeldanspruch gegenüber der Kasse ausgelöst wird, sei hier
nur am Rande vermerkt.
Gruss
Günter Czauderna
Hallo
Brinegen wir das Ganze mal in eine „griffige“ Form:
Wann muss der Arbeitgeber von einer Erkrankung des
Arbeitnehmers erfahren
und wann muss der Krankenschein dem
Arbeitgeber spätestens vorliegen?
Wenn vertraglich nicht anders vereinbart:
EntgFG § 5 Anzeige- und Nachweispflichten
(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen
Also => Mitteilen mußt Du es unverzüglich. Das Attest muß bei Krankheiten, die länger als 3 Kalendertage dauern, dem AG am nächstfolgenden Arbeitstag zugehen.
Prinzipiell ergibt sich also daraus, daß bei Krankheiten bis 3 Kalendertage keine Verpfichtung zur Abgabe einer AU besteht. Allerdings kann dies einzel- und tarifvertraglich anders vereinbart sein. Im Extremfalle also: Vorlage der AU am ersten Tag der Erkrankung.
Stimmt es das man auch ohne
Krankenschein sich krank melden kann?
„Krank melden“ kannst Du dich immer ohne Krankenschein. Die Frage ist, ob Du damit eine Abmahnung, eine Kündigung oder „nur“ den Lohnfortzahlungsanspruch verlierst. Ob eine dieser Konsequenzen eintritt, kommt eben auf die oben genannten vertraglichen Grundlagen an.
(blau machen?)
Du meinst eine Straftat, also Sozialbetrug, begehen? Die fristlose Kündigung riskieren? Warum sollte man so dumm sein und so etwas machen?
Gruß,
LeoLo