Hallo…
meine gute Freundin hatte vor sechs Monaten einen nicht selbst verursachten Autounfall. Seit dem wurde sie bis heute mehrmals krankgeschrieben. Das Problem ist nun das sie keinen ihrer Krankenscheine bei der Krankenkasse abgegeben hat.Kann sie diese rückwirkend nachreichen?
Sie ist Selbständig, bezieht aber derzeit durch ihren Arbeitsausfall ALG2? Steht ihr nun von der gegnerischen Versicherung Geld für ihren Arbeitausfall zu?
Hallo trulala7,
leider fehlen mir noch einige Informationen, um dir konkret antworten zu können.
Zuerst müßte ich wissen, ob die Versicherung des Unfallverursachers auch die Schuld ihres Mandanten anerkannt hat. Dann muß diese die den Verdienstausfall an deine Freundin, oder/und das ALG2 dem entsprechenden Amt zurückzahlen und für alle Fogekosten aufkommen.
Außerdem müsste ich wissen, ob deine selbstständige Freundin bei einer Privatversicherung oder freiwillig bei einer gesetzlichen Versicherung krankenversichert ist.
Vielleicht sollte sie um sicher zu gehen einen Anwalt einschalten oder bei einer der nachfolgenden Stellen anrufen:
Kostenlose und unabhängige Beratung zu solchen Fragen:
unter 08000117722
oder bei dem Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums:
Fragen zum Krankenversicherungsschutz für alle
01805 - 99 66 01
Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung
01805 - 99 66 02
Viel Glück
Johnny
Hallo,
ist ihre Freundin in einer gesetztlichen oder privaten Krankenversicherung? Die AU Scheine haben aber nichts mit dem Anspruch an den Unfallgegener zu tun! Das ist ja eher Zivilrecht. Da muss Sie sicher Ansprüche gelentend machen und ich denke wenn es einen Unfallverursacher gibt muss der bzw. seine Versicherung auch Kosten für entfallenden Arbeitslohn tragen. Ist sie nicht Rechtschutz versichert? Da kann man das mal erfagen!
Alles Gute an die Freundin. Mfg
Hallo,
grds. müsste geklärt werden, ob Deine Freundin ihre Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld abgeschlossen hat. ( allerdings kann sie grds. keine AU-Schreine mehr nachreichen, da das Ereignis schon abgeschlossen ist - vielleicht klärt sie das mal mit ihrer Krankenkasse )
Ist sie denn weiterhin krankgeschrieben ? Sie kann allerdings sehrwohl vom Unfallverursacher Schadensersatz, Einkommensausgleich und Schmerzensgeld fordern. Dazu sollte sie sich schnellstmöglich einen Anwalt nehmen, da hier wirklich Geld verloren gehen kann und der Anspruch irgendwann verjährt.
Um den Anwalt zu bezahlen, kann Sie über den zuständigen Sozialleistungsträger Prozesskostenbeihilfe beantragen, wenn sie nach SGB II hilfsbedürftig ist ( ALG2-Bezug )
Hallo,
ja, sie muss auf jeden Fall die Krankenscheine noch nachreichen. Das ist ganz wichtig, weil die Krankenkasse ihr unter bestimmten Voraussetzungen Krankengeld zahlt. Wenn die Krankenkasse die Krankenscheine aber nicht vorliegen hat, kann sie die Zahlung verweigern.
Zu der Frage, ob ihr von der gegnerischen Versicherung Geld zusteht, kann ich leider nichts sagen. Da geht es um Privatversicherungsrecht, ich kenne mich nur mit dem Recht der gesetzlichen Krankenkassen aus.
LG
Stephan
Hallo,
inwieweit sie Geld für den Arbeitsausfall geltend machen kann, ist eher eine Frage für Haftpflichtversicherer - da kann ich mir kein Urteil erlauben. Privatmeinung: ja, wird aber spannend wegen des Nachweises der Höhe. Da würde ich auf jeden Fall einen Anwalt einschalten.
Krankenscheine: ich nehme an, Du meisnt die AU-Bescheinigungen. Einreichen kann sie die, ja. Es ist natürlich, undiplomatisch formuliert, dämlich von ihr gewesen, das nicht gleich zu tun, aber maßgebend ist eigentlich das Datum der ärztlichen Feststellung. Das sollte es auch für die Versicherung sein. Schlussendlich wird der Arzt ein Attest schreiben müssen, von wann bis wann wegen der Unfallfolgen welche Beschwerden und AU-Zeiten angefallen sind.
Gruß
Thomas1710
Hallo,
man muss unterscheiden zwischen der gesetzlichen und privaten Versicherung. Ich nehm an, während der selbständigen Tätigkeit war Deine Freundin versichert als Freiwilliges Mitglied ohne Krankengeldanspruch. Für diese Zeit hätte sie sowieso nichts bekommen. Erhält sie jetzt Arbeitslosengeld 2 hat sie auch keinen Krankengeldanspruch von ihrer Kasse. Das heißt, Sie kann die Krankmeldungen abgeben, muss es aber nicht.
Allerdings kann sie ihren Verdienstausfall von der gegnerischen Haftpflichtversicherung verlangen. Das sollte sie aber umgehend anmelden dort.
Sollte sich der Versicherung quer stellen, hilft dann nur ein Anwalt weiter.
Gruß
Nadine