Hallo liebe WWW-Gemeinde,
braucht man - wenn man auf 400 € (nicht soz.vers.pfl.) angestellt ist, bei kürzerer Krankheitsdauer (1-2 Tage) einen extra Krankenschein?
Weil ich glaube nicht, dass man gesetzlich dazu verpflichtet ist…
VG Christian
Hallo liebe WWW-Gemeinde,
braucht man - wenn man auf 400 € (nicht soz.vers.pfl.) angestellt ist, bei kürzerer Krankheitsdauer (1-2 Tage) einen extra Krankenschein?
Weil ich glaube nicht, dass man gesetzlich dazu verpflichtet ist…
VG Christian
Zu erwähnen wäre da noch, dass ich „hauptberuflich“ Schüler bin und einen Krankenschein erst bei längerer Krankheitsdauer benötige…
Die Tatsache, dass du „Hauptberuflich“ Schüler bist, ist hier unerheblich.
Für die Arbeitswelt gelten die gesetzlichen Vorschriften. Im Krankenfalle bekommt dein Arbeitgeber einen Teil der Kosten erstattet. Die Regel sind zwar, dass ab dem dritten Arbeitstag eine Krankmeldung (=gelber Schein vom Arzt) erforderlich ist, aber der Arbeitgeber darf dies schon ab dem ersten Tag verlangen.
Auch ein Minijob ist ein richtiger Arbeitsplatz und du hast Anspruch auf UrlaubsENTgelt (nicht verwechseln mit Urlaubsgeld, das ist extra), und Lohnfortzahlung im Krankenfall.
Im Krankenfalle bekommt dein Arbeitgeber einen Teil der Kosten
erstattet.
Was hat er denn für Kosten, wenn ich nicht sozialversicherungspflichtig da angestellt bin?
Hi!
aber der Arbeitgeber darf dies schon ab dem ersten Tag
verlangen.
Dann müsste er das allerdings vorher klarstellen!
Gruß
Guido
Hallöchen
Was hat er denn für Kosten, wenn ich nicht
sozialversicherungspflichtig da angestellt bin?
Der Arbeitgeber muss im Krankheitsfall oder bei Schwangerschaft Lohnfortzahlung leisten, egal ob der AN pflichtig, frei, grün oder blau ist. Und das sind Kosten für ihn - er löhnt und keiner arbeitet.
Diese Kosten bekommt er anteilig wieder; dafür bezahlt er sog. Umlagen. Aber nur wenn er auch U1 bezahlt, ansonsten bekommt er nur Schwangerschafskosten erstattet - das dürfte ja ausfallen.
Greetz
S_E
Hallo,
nur um das bisher hier Geschriebene nochmal klarzustellen:
Es ist KEINE Schikane des Arbeitgebers, wenn er eine Krankmeldung verlangt. Es ist auch NICHT für Kontrollzwecke, ob jemand wirklich krank ist, sondern die Einreichung einer Krankmeldung bei der Krankenkasse bedeutet für den Arbeitgeber BARES GELD, weil Erstattungsansprüche entstehen.
Gruß
Lawrence