Krankenschein oder Berufsverbot?

Hallo!

Ich hoffe, hier kann mir jemand helfen…

also:

Ich bin im 2.Monat schwanger und mein Arbeitsvertag ist befristet und läuft zum 31.07.2011 aus.

Ich bin jetzt die 1. Woche krank geschrieben und so wie’s aussieht werd’ ich auch noch länger zu Hause bleiben wegen Komplikationen und weil ich den Weg zur Arbeit nicht mehr bewältigen kann, muss täglich 200 km fahren!

Meine Ärztin will mir ein Beschäftigungsverbot auferlegen, aber ich weiss nicht so recht, ob ich das so machen kann…
Ich weiss schon, dass man dann bis zur Mutterschutzfrist dann sein volles Gehalt weiter bekommt, aber was ist danach? Ich wäre dann arbeitslos und müsste dann noch ALG1 beantragen.

Wenn ich jetzt aber mit meiner Frauenärztin rede und die mich die ganze Zeit nur krank schreibt, auch nach dem Auslaufen meines Arbeitsvertrags…da muss ich doch gar nicht aufs arbeitsamt, weil ich ja noch Krankengeld beziehe, oder? Aber geht das denn überhaupt, wenn ich dann sozusagen ohne arbeit bin aber trotzdem noch wegen der selben Sache krank geschrieben? Nehmen die dann zur Berechnung des Krankengeldes noch mal meinen letzten lohn?

Ich will das nämlich so machen, sodass ich mir meinen Anspruch auf ALG1 aufhebe bis ich dann kein Elterngeld etc mehr krieg, also wenn das kind dann 1 Jahr ist…

Ich bedanke mich schon mal im Vorraus

Yvettchen

Hallo Yvettchen,

das ist ein ganz schwerer Fall und leider muss ich gestehen dass ich keine wirkliche Ahnung davon habe, so leid es mir tut.

Aber die 200 km sind wirklich sehr weit und nun gut, ich GLAUBE das man, so wie du es dir vorgestellt hast, leider nicht machen kann…aber wende dich da bitte an einen Spezialisten, ich möchte ja nichts falsches sagen.

Ich wünsche dir aber alles erdenklich Gute und hoffe dass der restliche Verlauf deiner Schwangerschaft komplikationslos verlaufen wird.

Liebe Grüße,
Christina

Liebes Yvettchen,

ich fürchte, du mußt zuerst einmal mit deinem Arbeitgeber ganz deutlich klären, ob du tatsächlich Anspruch auf Elterngeld hast - bei mir klingeln alle Alarmglocken wegen „befristeter Arbeitsvertrag“ - ich meine mich zu erinnern, dass du dann gar keinen Anspruch auf Mutterschutz etc. hast!

Sicherlich wird man dir dazu auch telefonisch Auskunft geben.

Dir deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld „aufzuheben“ erscheint mir leider auch keine wirklich gute Lösung, wenn du lediglich den Weg dahin zu vermeiden versuchst.

Im ersten Lebensjahr des Kindes auf Ämter zu laufen wird ziemlich sicher noch um etliches nerviger als jetzt.

Aber wie gesagt, klär deine Fragen in erster Linie mit der Personalabteilung! Danach kannst du immer noch beim Arbeitsamt anrufen und auch dort nochmal nachfragen, wie das mit deinem Anspruch aussieht. Die Gesetzeslage ist da ganz eindeutig und hilfreich. Unser gemeinsames Herumspekulieren wird dir da leider nicht helfen.

Alles Gute,
CoachRB

Hallo Coach

…also ich mein doch das Geld, was dann eh alle kriegen, die Mutter geworden sind, diese 67 % vom letzten Arbeitsentgelt…

Leider kann ich dir dazu keine Antwort geben habe da jedoch was für dich gefunden:

http://www.kinder-aktuell.de/recht-sicherheit/befris…

Wünsche dir alles gute und eine schöne Restschwangeschaft:smile:

Liebe Yvett,

such doch bitte mal hier im Forum nach folgenden Stichworten: „befristeter arbeitsvertrag und schwanger“. Hab das grade gemacht, und es gibt eine Menge hilfreicher Fälle dazu.
Hoffentlich kommst du damit weiter.

Liebe Grüße,
Coach RB

Hallo Yvettchen,
also ich würde die Variante Beschäftigungsverbot wählen:

  1. bekommst du dein volles Gehalt bis Ende 31.07 ansonsten nach 6 Wochen nur Krankengeld und das ist wesentlich niedriger als dein Gehalt!
  2. Wird das Elterngeld nach deinem letzen Einkommen berechnet, glaube mal 1 Jahr vor Mutterschutzfristbeginn! (kommt drauf an was du da so vorher gemacht und verdient hast?!?!?!?)
  3. Denke ich du wirst so oder so ab 01.08. AL1 beantragen müssen!!! (Krankenkasse oder Arbeitsagentur evtl. vorsichtig anfragen)

Da du anscheinend aber gesundheitliche Probleme hast wünsche ich die vor allem viel Glück und das dein Baby gesund zur Welt kommt und du diese Zeit gut überstehst!

Liebe Grüße

Hallo,

Beschäftigungsverbot bedeutet, dass Sie freigestellt werden bei Weiterzahlung des vollen Gehalts. Sofern Sie sich krank schreiben lassen, erhalten sie Krankengeld. Das bedeutet aber auch, dass bei der Berechnung des ALG diese Zeit zu grunde gelegt wird. Die Frage bleibt, ob sie finanziell im Endeffekt besser darstehen. Am besten nochmal bei der Agentur bei der Berechnung des ALG beraten lassen.

Hallo,

nach dem Auslaufen des Arbeitsvertrages erhälst du ganz normal Krankengeld und dann Mutterschaftsgeld von deiner Krankenkasse.

LG

Hallo Yvettchen,

Ich habe zwar auch schon ein kind aber davon leider keine ahnung!
Ich hoffe ja mal das andere dir mehr helfen können als ich!

Noch alles gute für deine Restschwangerschaft

Liebe Grüße Michi

Tut mir leid. Da ich selbständig bin, hab ich mit sowas nicht zu tun. Hoffe, dir konnte jemand helfen.
Schmunzl

Hallo, erstmal Glückwunsch zur Schwangerschaft, ich kann Ihnen leider nicht weiterhelfen, ich denke man sollte sich einen Termin beim Arbeitsamt machen und das mit denen besprechen! Würd echt gerne weiterhelfen! Alles gute fürs Baby!