Hallo Gemeinde,
ich benötige Hilfe in folgendem Fall:
Arbeitnehmer kommt an einem Sonntag arbeiten. Aufgrund von Schmerzen geht er jedoch nach drei Arbeitsstunden nach Hause. Der Arbeitgeber meint (mündlich), dass für den restlichen Arbeitstag kein Krankenschein nötig ist. Auch aufgrund der Schmerzen entschließt sich der AN an diesem Tag nicht noch zum Arzt zu gehen. Nun verlangt der AG jedoch einen Krankenschein, nachträglich. Der Arzt verweigert dies jedoch.
Was kann in einem solchen Fall unternommen werden? Muss wirklich ein Krankenschein für die Fehlstunden ausgestellt werden? Muss der Arzt nachträglich einen ausstellen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Hallo,
nach der mir bekannten Kommentierung und Rechtsprechung kann der AG von der Ausnahme des § 5 Abs. 1 Satz 3 EntFG
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html
nur dann Gebrauch machen, wenn er das VORHER angekündigt bzw. geregelt hat. Dafür hat er auch die Beweislast
Tut er das nicht, greift auch ohne ausdrückliche Zustimmung die Regelung des Satzes 2.
Sollte es also keine beweisbare Regelung des AG zur Vorlage der AU-Bescheinigung bereits am ersten Tag geben, ist der Anspruch des AN auf LFZ wohl durchsetzbar.
&Tschüß
Wolfgang
‚teilweise‘ = Adverb = Kann nicht gebeugt werden!
o.w.T.

wurde ja auch nicht gebeugt
-)
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Gesteigert aber auch nicht direkt.
)