Krankenschein-und nicht krank

Hallo
Bin grad zu faul um mal zu googeln…:smile:

Wie is das wenn,ein AN einen Krankenschein hat,dann geht es ihm ja normal nicht gut,dass er nicht arbeiten gehen kann…ok einkaufen darf
man…
aber nicht mit Freundne treffen,disco gehen,schwimmen,oder?
Was passiert wenn der AG dies erfährt?
Abmahnung oder Kündigung?
Gibt es da ein Gesetz zu?

*mein AG fährt dann auch schonmal gerne persönlich beim AN vorbei*

Hallo cowgirlie,

too sick to google?(-:

Anyway, der AN sollte sich beim Schwofen tunlichst nicht erwischen lassen. Ist nämlich arbeitsrechtlich so, dass er zur baldmöglichen Wiederherstellung seiner Arbeitskraft verpflichtet ist. Mal angenommen, man wird vom AG in der Disco oder beim fröhlichen Zechgelage mit den Freunden ertappt, wird man das wohl schwerlich damit erklären können, dies würde der schnellen Genesung dienen…

Auch vor missgünstigen Kollegen sollte man sich in Acht nehmen.

Schwimmen hingegen ist o.K. Gut gg. Rückenbeschwerden und allerlei Zipperlein mehr.

Andererseits: no risk,no fun… Ausserdem ist der blosse Umstand, dass der AG beim „Hausbesuch“ den Kranken nicht antrifft, nicht zwingend ein Beweis für einen Verstoss gegen das Gesundungsgebot. Woher will der denn wissen, ob man nicht eben gerade einkaufen, beim Arzt,bei vonMamasichpflegenlassen oder einfach zu krank zum Türaufmachen ist…

–Ein AG sollte es sich allerdings besser eingehend vor Augen führen, wie weit es mit der eigenen Jobsicherheit bestellt sein mag, sollte er wirklich in den Verdacht geraten, blau zu machen.

Aber diese Entscheidung bleibt ihm überlassen.

Alles nich so einfach

Liebe Grüsse Awful Annie

Anyway, der AN sollte sich beim Schwofen tunlichst nicht
erwischen lassen. Ist nämlich arbeitsrechtlich so, dass er zur
baldmöglichen Wiederherstellung seiner Arbeitskraft
verpflichtet ist.

aber wenn er doch noch krankgeschrieben is, darf er doch auch nicht wieder früher arbeiten,oder?

Auch vor missgünstigen Kollegen sollte man sich in Acht
nehmen.

hehe

–Ein AG sollte es sich allerdings besser eingehend vor Augen
führen, wie weit es mit der eigenen Jobsicherheit bestellt
sein mag, sollte er wirklich in den Verdacht geraten, blau zu
machen.

ja und was würde dann geschehen?Eine abmahnung?

Hi Kuhmädchen,

Bin grad zu faul um mal zu googeln…:smile:

Das ist natürlich eine tolle Motivation um Expertenrat zu erbitten :frowning:

aber nicht mit Freundne treffen,disco gehen,schwimmen,oder?
Was passiert wenn der AG dies erfährt?
Abmahnung oder Kündigung?
Gibt es da ein Gesetz zu?

Nun, so pauschal lässt sich das nicht sagen. Ich meine mich vage zu erinnern, dass der Gesetzgeber dazu lediglich sagt, dass Du alles tun musst, um schnellstmöglich wieder gesund zu werden.

Beispiel Bandscheibenvorfall: Natürlich hast Du dabei keinen Hausarrest, denn Du musst ja vielleicht mal zum Doc, in die Apotheke oder in den Supermarkt. Aber sowohl der „grosse Wocheneinkauf“ bei dem dann 10 Kisten Bier zu schleppen sind wie auch die ausgedehnte Shopping-Tour mit Deinen Freundinnen sind da eher negativ zu sehen. Ein Besuch beim örtlichen Thermalbad zwecks Wassergymnastik ist sicherlich ebenfalls okay, im Erlebnisbad auf der Rutsche rumtoben vielleicht weniger. Genauso ist spazierengehen womöglich gut und heilungsfördernd, während Gartenarbeit vielleicht eher eine Verschlimmerung bewirkt.

„Treffen mit Freunden“ mag für den depressiven Patienten sehr stark gesundheitsfördernd sein, wenn das in der verrauchten Kneipe stattfindet ist es für den Grippling alles andere als gut :wink:

„Disco“: da fällt mir ehrlich gesagt keine einzige Krankheit ein, wo ein Besuch der Genesung zuträglich wäre.

Du siehst - es gibt da keine 100% Regeln und es ist der gesunde Menschenverstand gefragt. Aber gerade wenn Scheffchen gerne mal Hausbesuche macht wäre ich tendenziell eher übervorsichtig (zumindest so ich an meinem Job hänge *fg*)

Was dann mit Dir passiert, wenn Scheffe Dich in der Disse trifft, weiss ich nicht. Aber zumindest könnte Euer weiteres Vertrauensverhältnis stark leiden, was sich möglicherweise in der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (evtl. wegen (fadenscheiniger) anderer Gründe) äussert.

*wink*

Petzi

Anyway, der AN sollte sich beim Schwofen tunlichst nicht
erwischen lassen. Ist nämlich arbeitsrechtlich so, dass er zur
baldmöglichen Wiederherstellung seiner Arbeitskraft
verpflichtet ist.

aber wenn er doch noch krankgeschrieben is, darf er doch auch
nicht wieder früher arbeiten,oder?

Doch, natürlich darf er das… sobald er Gesund ist.
Ärzte sind ja keine Hellseher.

–Ein AG sollte es sich allerdings besser eingehend vor Augen
führen, wie weit es mit der eigenen Jobsicherheit bestellt
sein mag, sollte er wirklich in den Verdacht geraten, blau zu
machen.

ja und was würde dann geschehen?Eine abmahnung?

Abmahnung,
Ordentliche Kündigung möglich bei Vortäuschung einer Erkrankung,
Bei der Liste der Betriebsbedingten Kündigungen einen Spitzenplatz einnehmen,
und vieles mehr…

LG
Mike

Hallo

ja und was würde dann geschehen?Eine abmahnung?

Abmahnung,
Ordentliche Kündigung möglich bei Vortäuschung einer
Erkrankung,

Fristlos! (hilfsweise ordentlich)

Gruß,
LeoLo

Hallo Petzi

„Disco“: da fällt mir ehrlich gesagt keine einzige Krankheit
ein, wo ein Besuch der Genesung zuträglich wäre.

Nicht zwingend „zuträglich“ sondern „nicht hemmend“. Mit einem Gipsarm in die Disco gehen dürfte je nach Tanzgewohnheiten :smile: nicht zu beanstanden sein. Förderliche Disco-Besuche dürfte es im übrigen auch geben. Ein Burn-Out-Patient, dem der AG sozusagen die Teilnahme am lustigen Freizeitleben verschreibt, könnte mit Zappelfreude sogar punkten… Vielleicht zur Regeneration ganz laut: "Das ist Wahnsinn, warum schickst du mich in die Hölle? HÖLLE! HÖLLE! HÖLLE!"

Wahrscheinlich hört er aber zwanghaft zuhause Men at Work und Geier Sturzflug…

„Wenn früh am morgen die Werksirene dröhnt,
und die Stechuhr beim Stechen lustvoll stöhnt,
in der Montagehalle die Neonsonne strahlt,
und der Gabelstaplerführer mit der Stapelgabel prahlt.
Ja dann wird wieder in die Hände gespuckt,
wir steigern das Bruttosozialprodukt,
ja, ja, ja, jetzt wird wieder in die Hände gespuckt.“

Gruß,
LeoLo

1 „Gefällt mir“

Hallo.

Bin grad zu faul um mal zu googeln…:smile:

Prima.

Wie is das wenn,ein AN einen Krankenschein hat

Du meinst eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU).

dann geht es ihm ja normal nicht gut,dass er nicht arbeiten gehen
kann…ok einkaufen darf man… aber nicht mit Freundne
treffen,disco gehen,schwimmen,oder?

Das hängt alles von der Art der Erkrankung ab. Mit doppelseitiger Lungenentzündung zu segeln, ist vermutlich nicht abgedeckt. Man hat während der AU alles zu unterlassen, was der Genesung im Wege steht. Darunter wird üblicherweise auch verstanden, dass man die Anweisungen des Arztes befolgen muss. Wer also trotz verordneter Bettruhe im Garten herumspringt, hat ebenfalls schlechte Karten.

Was aber oft, auch von Arbeitgebern, nicht beachtet wird, ist, dass eine AU nicht bedeutet, dass man sich zwingend zu Hause aufhalten muss. Es spricht nicht das Geringste dagegen, mit Gipsarm spazieren zu gehen oder auch im Park zu liegen. Beachte: Man ist arbeitsunfähig geschrieben, nicht bettlägerig! Ergo verschwendet der Arbeitgeber mit seinen Kontrollen auf Anwesenheit nur seine Zeit und sein Geld, ausgenommen in den Fällen, wo er den angeblich Sterbenskranken beim Dachdecken u. dgl. erwischt.

Ein Arbeitgeber, der Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit hat, sollte den Medizinischen Dienst, vulgo Vertrauensarzt, einschalten; schon allein aus dem Grunde, dass die Diagnose nur den Arzt etwas angeht. Es bringt mir als Arbeitgeber also gar nichts, wenn ich beweisen kann, dass Arbeitnehmer X zum Zeitpunkt Y in der Eisdiele saß.

Zu den Folgen: Vortäuschen einer AU ist regelmäßig ein Grund zur außerordentlichen Kündigung. Abmahnen muss man hier nicht, da es sich um einen Betrugssachverhalt handelt und das Vertrauensverhältnis schwer gestört ist. Der AN kann sogar schadenersatzpflichtig werden.

Der Bescheinigung des Arztes wird zunächst einmal einiges Gewicht beigemessen. Der AG muss also bei Verdacht, bspw. auf Gefälligkeitsattest oder Missbrauch durch den AN, entsprechende Beweise beibringen. Der übliche Weg ist der über den Medizinischen Dienst; das Einschalten einer Detektei kann ebenfalls die notwendigen beweise bringen (wenn der AN nebenher schwarz, weiß oder grün arbeitet …).

Gruß Eillicht zu Vensre

Es gibt dazu aber keinen §?

Es gibt dazu aber keinen §?

Nö.

Manches lässt sich - auch in D - mit dem klaren Verstand begreifen und regeln. :wink: