Krankenschein während der Kündigungsfrist

Hallo,

ich habe einmal eine Frage bezüglich Krankenscheins während der Kündigungsfrist.

Gehen wir davon aus, der Arbeitnehmer ist dafür bekannt gerne mal die eine oder andere Woche Krankenschein zu nehmen und das in unüblichem Maße.
Jetzt hat der Arbeitnehmer mit Einhaltung der Kündigungfrist in beidseitigem Einverständnis gekündigt und in der kommenden Woche Freitags, bereits drei Wochen vor Ende seiner Arbeitszeit, seinen Spint ausgeräumt und dann Montags ganz unerwartet einen Krankenschein genommen, der sich möglicherweise nach und nach bis Ende der Arbeitszeit verlängern könnte.

Welche Möglichkeiten hätte der Arbeitgeber den Mitarbeiter zu einer Übergabe seiner Tätigkeiten zu bringen?

Begriffe
Hi!

Welche Möglichkeiten hätte der Arbeitgeber den Mitarbeiter zu
einer Übergabe seiner Tätigkeiten zu bringen?

Ich nehme an, mit Krankenschein meinst Du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Aber was bitte meinst Du mit:
„Übergabe seiner Tätigkeiten“?

LG
Guido

Hi!

Welche Möglichkeiten hätte der Arbeitgeber den Mitarbeiter zu
einer Übergabe seiner Tätigkeiten zu bringen?

Ich nehme an, mit Krankenschein meinst Du eine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

genau, eine AU meine ich damit.

Aber was bitte meinst Du mit:
„Übergabe seiner Tätigkeiten“?

Mit „Übergabe der Tätigkeiten“ meine ich die Übergabe und Erläuterung der Arbeiten und Abläufe an einen neuen Mitarbeiter, da es in kleinen Betrieben ja oft der Fall ist, dass lediglich eine Arbeitskraft sich auf ein Aufgabengebiet spezialisiert hat. Die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer ist ja dafür vorgesehen, dass ein neuer Mitarbeiter eingearbeitet werden kann.

Krank
Hi!

Mit „Übergabe der Tätigkeiten“ meine ich die Übergabe und
Erläuterung der Arbeiten und Abläufe an einen neuen
Mitarbeiter, da es in kleinen Betrieben ja oft der Fall ist,
dass lediglich eine Arbeitskraft sich auf ein Aufgabengebiet
spezialisiert hat. Die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer
ist ja dafür vorgesehen, dass ein neuer Mitarbeiter
eingearbeitet werden kann.

Hört sich jetzt böse an, aber das ist Pech für den Arbeitgeber!

Wenn ein Arbeitnehmer so einen gelben Urlaubsschein hat, dann ist er arbeitsunfähig erkrankt.

Da hat der Arbeitgeber nicht wirklich eine Möglichkeit (außer der Bitter an die Kasse, den MDK einzuschalten, was in der Regel aber nix bringt).

LG
Guido

Das habe ich mir schon gedacht, danke für die Hilfe.
Hätte ja sein können, dass es da Sonderregelungen gibt, was eine Verlängerung der Kündigungsfrist nach sich zieht.

Hallo

Jetzt hat der Arbeitnehmer mit Einhaltung der Kündigungfrist
in beidseitigem Einverständnis gekündigt und in der kommenden
Woche Freitags, bereits drei Wochen vor Ende seiner
Arbeitszeit, seinen Spint ausgeräumt und dann Montags ganz
unerwartet einen Krankenschein genommen

In dem Falle sollte der AG auf jeden Fall den Medizinischen Dienst der Krankenkasse einschalten. Dreister geht es ja nun wirklich nicht mehr. Also: MDK einschalten, Sachverhalt (inklusive Spint-Räumung) schildern und AU versuchen zu erschüttern. Falls das gelingt, sofort fristlos kündigen.

Wenn es nicht gelingt, die AU zu erschüttern, hat man den AN hoffentlich wenigstens etwas geärgert.

Gruß,
LeoLo