Krankenschein;wie lange?Kündigung?

Person A arbeitet nebenbei im Großhandel ,d.h auf Teilzeitbasis(30 std Woche) und der Vertrag ist auf 3 Monate befristet.Diese Person ist am Anfang des 3ten Monats.Tarife und alles andere sind geregelt durch eine große Gewerkschaft für Einzel und Großhandel NRW.

Person A hat nun seid einer Woche mit heftigen Schmerzen zu kämpfen im
Rücken, traut sich aber nicht zum Arzt zu gehen, der Sie dann
bestimmt für 1 Woche oder 2 krankschreibt. Die Person ist sehr auf den Lohn angewiesen.

Bekommt diese Person als Teilzeitkraft trotzdem Lohnfortzahlung als Teilzeitkraft oder muss Sie bei einem Krankenschein bangen bzw kann Sie einfach wenn Sie den krankenschein einreicht paar Tage später gekündigt werden?

Wie lange dürfte Sie höchstens Krankgeschrieben sein?

Vielen Dank schonmal!

Hallo Kevin

Person A arbeitet nebenbei im Großhandel ,d.h auf
Teilzeitbasis(30 std Woche) und der Vertrag ist auf 3 Monate
befristet.Diese Person ist am Anfang des 3ten Monats.Tarife
und alles andere sind geregelt durch eine große Gewerkschaft
für Einzel und Großhandel NRW.

Steht in diesem etwas zum Thema Kündigung bei befristeten Verträgen?

Bekommt diese Person als Teilzeitkraft trotzdem
Lohnfortzahlung als Teilzeitkraft

Ob diese Person das Geld bekommt, kann ich nicht sagen. Aber es steht ihr zu!

oder muss Sie bei einem
Krankenschein bangen bzw kann Sie einfach wenn Sie den
krankenschein einreicht paar Tage später gekündigt werden?

Wie gesagt: Ist im Tarif etwas zum Thema Kündigung bei einer Befristung vereinbart?
Oder steht dazu etwas im Arbeitsvertrag?
Ist eine Probezeit vereinbart?

Wie lange dürfte Sie höchstens Krankgeschrieben sein?

Bis sie wieser gesund ist?
Nach 42 Tagen gibt es keine Lohnfortzahlung mehr - dann gibt es Krankengeld von der Krankenkasse.

LG
Guido

Leider steht dazu nichts im Vertrag. Eine Kündigung ist nur durch Aufhebungsvetrag möglich soweit ich weiss.

Zur Krankheit steht nur das sich der Arbeitnehmer sich melden soll und ab 3 Tagen einen krankenschein einreichen muss.

Es gibt keine Probezeit da nur auf 3 Monate befristet.

Hi!

Leider steht dazu nichts im Vertrag. Eine Kündigung ist nur
durch Aufhebungsvetrag möglich soweit ich weiss.

OK - und im Tarifvertrag?

LG
Guido

Ergänzung
Hi!

Wenn tatsächlich nirgendwo (AV, TV) etwas zum Thema „Kündigung von befristeten Verträgen“ geregelt ist, dann ist der Vertrag nicht vor Ablauf kündbar.

Das heißt im Klartext: Es kann dem AN nichts geschehen - er wird für die Krankheit bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses bezahlt.

Klar kann das zeugnis dann „aus Rache“ mieser ausfallen, aber da könnte evtl. ein klärendes Gespräch über die Beschwerden vor dem Gang zum Arzt vorbeugend wirken (nur dort auf keinen Fall eine Arbeitsunfähigkeit ankündigen!!!).

Ob ein Tarif greift, erfährst Du hier FAQ:1989
Zum Thema Befristung findest Du grob etwas hier FAQ:2008

Villeicht hilft das erst mal weiter - ansonsten: Fragen!

LG
Guido