hallo zusammen,
kann eine krankenschwester, die in einem krankenhaus das eine gemeinnützigenGmbH, Kommunalunternehmen ist,angestellt ist, gekündigt werden wegen einem kirchenaustritt??? es handelt sich nicht um ein kirchliches unternehmen!!!
vielen dank für eure antworten
es handelt
sich nicht um ein kirchliches unternehmen!!!
Ja, in diesem besonderen Fall hat die Kirche besondere Rechte.
es handelt
sich nicht um ein kirchliches unternehmen!!!Ja, in diesem besonderen Fall hat die Kirche besondere Rechte.
So wie bestimmter User sich das Recht herausnehmen, Müll zu erzählen…
Der Austritt aus der katholischen Kirche kann bei einem in einem katholischen Krankenhaus beschäftigten Assistenzarzt einen personenbedingten Kündigungsgrund iSd. § 1 II darstellen, Bspl. BAG, Urteil vom 12.12.1984 - 7 AZR 418/83 - natürlich gibt es zu dem Thema zahllose Urteile.
Aber wie immer kommt es auf dei Gesamtumstände an (Gründe für den Austritt, Sozialdaten etc.).
Auch das BVerfG hat sich zum Umfang der Rechte des kirchlichen AG geäußert:
Beschluß vom 04-06-1985 - 2 BvR 1703/83, 2 BvR 1718/83, 2 BvR 856/84
Hallo,
in der ursrpünglichen Frage war von einem kommunalen Krankenhaus die Rede…
Gruß vom
Schnabel
Der Austritt aus der katholischen Kirche kann bei einem in
einem katholischen Krankenhaus beschäftigten Assistenzarzt
einen personenbedingten Kündigungsgrund iSd. § 1 II
darstellen, Bspl. BAG, Urteil vom 12.12.1984 - 7 AZR 418/83 -
natürlich gibt es zu dem Thema zahllose Urteile.
Man sollte das Ursprungsposting schon lesen. Estens mal war da von nichtkirchlicher Trägerschaft die Rede, und da geht den Arbeitgeber die Religionszugehörigkeit des Beschäftigten nichts an. Und zweitens ist auch bei einem Tendenzbetrieb die Kündigung nicht so ganz einfach…
es handelt sich bei dieser frage um ein nicht kirchliches krankenhaus!!!
Der Austritt aus der katholischen Kirche kann bei einem in
einem katholischen Krankenhaus beschäftigten Assistenzarzt
einen personenbedingten Kündigungsgrund iSd. § 1 II
darstellen, Bspl. BAG, Urteil vom 12.12.1984 - 7 AZR 418/83 -
natürlich gibt es zu dem Thema zahllose Urteile.Man sollte das Ursprungsposting schon lesen.
das kann ich nur zurückgeben und zusätzlich dazu auffordern, sich etwas mit dem arbeitsrecht zu beschäftigen…
es war die rede von einem (gemeinnützigen) krankenhaus. es liegt daher der gedanke nicht fern, dass es sich um ein „kirchennahes krankenhaus“ handelt. dafür ist es grds. nicht erforderlich, dass die kirche (alleiniger oder überwiegender) träger des krankenhauses ist. entscheidend ist die widmung, also die ausrichtung des krankenhauses.
auch bei „kirchennahen einrichtungen“ kann es daher eine rolle spielen, ob angestellte eine bestimmte glaubenszugehörigkeit haben.
( auf anhieb fällt mir ein: vgh ba-wü, Urteil vom 26.05.2003-Az.: 9 S 1077/02; nicht rechtskräftig)
insofern fehlen wesentliche weitere angaben, ob ein solcher fall hier vorliegt bzw. ob die voraussetzungen der kündigung vorlagen…
Und zweitens ist auch bei einem Tendenzbetrieb die
Kündigung nicht so ganz einfach…
das ist ja mal eine erkenntnis…
Hallo Heide!
kann eine krankenschwester, die in einem krankenhaus das eine
gemeinnützigenGmbH, Kommunalunternehmen ist,angestellt ist,
gekündigt werden wegen einem kirchenaustritt?
Nein. Probleme kann es nur bei Unternehmen in kirchlicher Trägerschaft geben, aber solcher Fall liegt deiner Fragestellung ja nicht zugrunde.
Gruß
Wolfgang
Moin,
die Fragerin hat es in einer Antwort auf ihre Anfrage doch noch malbekräftigt
es handelt sich bei dieser frage um ein nicht kirchliches krankenhaus!!!
/t/krankenschwester-kirchenaustritt/7167273/7
Gandalf
danke für die antworten. wäre schön, weitere antworten zu erhalten. es ist bei diesem krankenhaus übrigens öffentlicher dienst!!!
Hi
wieviel Antworten hättest du denn gerne?
Bisher gehen doch alle in die gleiche Richtung: bei einem nichtkirchlichen Träger ist es egal, ob du in der Kirche bist, gar nicht einer Religionsgemeinschaft angehörst oder zu Manitu betest.
Ich empfehle einen Blick in den Vertrag.
Gruß
HaWeThie
selten
so einen Unsinn gelesen.
Solang die Kirche (bzw. eine der Kirche gehörende „Firma“) nicht Arbeitgeber ist, ist es vollkommen egal.
Wie definierst du bei einem kommunalen Krankenhausträger „kirchennah“?
Ist ein kommunaler Kindergarten „kirchennah“, weil vor Ostern über die Ostergeschichte gesprochen wird?
Wie definierst du bei einem kommunalen Krankenhausträger „kirchennah“?
Ist ein kommunaler Kindergarten „kirchennah“, weil vor Ostern über die Ostergeschichte gesprochen wird?
Weil in der Nähe eine Kirche steht. Dann ist das doch kirchen nah? ;o)
so einen Unsinn gelesen.
Solang die Kirche (bzw. eine der Kirche gehörende „Firma“)
nicht Arbeitgeber ist, ist es vollkommen egal.
Wie definierst du bei einem kommunalen Krankenhausträger
„kirchennah“?
kannst du nicht (einmal) lesen ?
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lies das urteil, dort steht eine möglichkeit, was ein kirchennahes unternehmen (krankenhaus) ist.
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den begriff des kirchennahen unternehmens hat die höchstrichterliche rechtsprechung im sozial- und arbeitsrecht seit mehreren jahrzehnten geprägt. er kommt nicht nur im streikrecht vor, sondern etwa auch, wenn es um die frage nach der kirchenzugehörigkeit eines AN geht. ebenso bei der kündigung…
Ist ein kommunaler Kindergarten „kirchennah“, weil vor Ostern
über die Ostergeschichte gesprochen wird?
wenn du vom arbeitsrecht schon keine ahnung hast, warum musst du das anderen auf die nase binden…