Krankentagegeld PKV / Verdienstnachweis

Hallo!

Angenommen Person X hat sich bei der PKV damals noch im Angestelltenverhältnis mit 170,-- € Krankentagegeld ab dem 43. Krankheitstag privat krankenversichert und zahlt für diesen Tarif monatlich ca. 80,-- € zusätzlich an die PKV.Gesamtbeitrag beläuft sich mtl.auf ca. 560,-- € / 1000,-- € Selbstbehalt uns seit Versicherungsbeginn noch nie Leistungen in Anspruch genommen.
Person X hat sich mittlerweile selbständig gemacht, ist nun erkrankt und z. Zt. definitiv arbeitsunfähig.(Dauer bis zur Arbeitsfähigkeit beläuft sich vom Arzt grob geschätzt auf 4-5 Monate).

Die PKV möchte nun den Steuerbescheid, um nachzuziehen, ob das Tagegeld dem Nettoeinkommen der letzten 12 Monate entspricht.
Könnte die PKV den Steuerbescheid verlangen? Es stehen darin ja auch Angaben zum Einkommen der Ehefrau Y, die die PKV streng genommen nichts angehen! Wie weit dürfte die PKV denn in einem solchen Fall gehen und welche „Rechte“ hat sie, in die Privatsphäre vorzudringen?
Müsste in einem solchen Fall überhaupt ein Verdienst nachgewiesen werden, da Mann X ja für den Fall eine Tagegeldvers. abgeschlossen hat und mtl. dafür zahlt.

Wenn es sein muss, kann die PKV gerne den Verdienst des Mannes X bescheinigt haben, aber muss es denn gleich der Steuerbescheid sein?

Für Antworten und Hinweise wäre ich sehr dankbar!

Viele Grüße
Selina

Hallo,

Die PKV möchte nun den Steuerbescheid, um nachzuziehen, ob das
Tagegeld dem Nettoeinkommen der letzten 12 Monate entspricht.
Könnte die PKV den Steuerbescheid verlangen?

Ja klar!

Müsste in einem solchen Fall überhaupt ein Verdienst
nachgewiesen werden, da Mann X ja für den Fall eine
Tagegeldvers. abgeschlossen hat und mtl. dafür zahlt.

Ja klar!
Stell dir mal vor: Einkommen 1.000 EUR, Tagegeld für
6.000 EUR, befreundeter Arzt!

Wenn es sein muss, kann die PKV gerne den Verdienst des Mannes
X bescheinigt haben, aber muss es denn gleich der
Steuerbescheid sein?

Wer soll den Verdienst für einen Selbständigen groß bescheinigen?

Gruß cooler

P.S. Versicherung darf niemals zur Bereicherung führen!
Wenn es hier keine Nachweispflicht gäbe…aber das kannst du dir selbst ausmalen!

Hallo,

Die PKV möchte nun den Steuerbescheid, um nachzuziehen, ob das
Tagegeld dem Nettoeinkommen der letzten 12 Monate entspricht.
Könnte die PKV den Steuerbescheid verlangen? Es stehen darin
ja auch Angaben zum Einkommen der Ehefrau Y, die die PKV
streng genommen nichts angehen! Wie weit dürfte die PKV denn
in einem solchen Fall gehen und welche „Rechte“ hat sie, in
die Privatsphäre vorzudringen?
Müsste in einem solchen Fall überhaupt ein Verdienst
nachgewiesen werden, da Mann X ja für den Fall eine
Tagegeldvers. abgeschlossen hat und mtl. dafür zahlt.

Die Höhe des zu versichernden Tagegeldes ist auf das Nettoeinkommen abgestellt. Soll bedeuten: wird mehr als das Nettoeinkommen abgesichert, so wird im Krankheitsfall trotzdem nur „Netto“ gezahlt -
ggf. kann auch der Vertrag durch den Versicherer geändert (Tagegeld reduziert) werden. Als Nachweis zum Nettoeinkommen werden bei Angestellten regelmäßig Gehaltsabrechnungen angefordert - bei Selbständigen liegen diese nicht vor - daher Steuerbescheid.
Leider ist die Betrugsgefahr bei Tagegeldversicherungen sehr hoch; daraus erklärt sich, das grundsätzlich auf aussagekräftige und fälschungssichere Nachweise bestanden wird. Das Einkommen des Ehepartners wird den Sachbearbeiter nicht interessieren.
Gruß Joerg Koenig

Viele Grüße
Selina

Die PKV möchte nun den Steuerbescheid, um nachzuziehen, ob das
Tagegeld dem Nettoeinkommen der letzten 12 Monate entspricht.

Das darf sie.

Könnte die PKV den Steuerbescheid verlangen?

Ja.

Es stehen darin
ja auch Angaben zum Einkommen der Ehefrau Y, die die PKV
streng genommen nichts angehen!

Dann in Zukunft getrennte Veranlagung machen.

Wie weit dürfte die PKV denn
in einem solchen Fall gehen und welche „Rechte“ hat sie,

Wenn der Versicherte die geforderten Belege nicht vorlegt, darf sie die Leistung verweigern.

Müsste in einem solchen Fall überhaupt ein Verdienst
nachgewiesen werden, da Mann X ja für den Fall eine
Tagegeldvers. abgeschlossen hat und mtl. dafür zahlt.

Ja, man darf nur das tatsächliche Einkommen versichern.

Wenn es sein muss, kann die PKV gerne den Verdienst des Mannes
X bescheinigt haben, aber muss es denn gleich der Steuerbescheid sein?

Der Steuebescheid wird nur angefordert, weil dies der einfachste Weg des Nachweises ist. Man kann versuchen, der Versicherung auch andere Unterlagen anzubieten (G+V, BWA, etc.). Das kann man mit der Versicherung absprechen.