Krankentagegeld, private krankenversicherung

hallo liebe experten.

bin seit anfang 2010 selbstständig und wie das schicksal es so will habe ich mir am 24.04. das knie verdreht mit ergebniss kreuzbandriss.
bin seit dem krankgeschrieben. bin aber privat versichert und habe ein krankengeld ab dem 29. tag mitversichert.
nun habe ich auch schon post bekommen in der die versicherung einen machweis über mein jahresbruttoeinkommen haben will!!!

wie erstelle ich mir das denn?
den:

  1. bin ich ja erst 4 monate selbstständig.
  2. nehme ich mir das geld so wie ich es brauche aus der firma und da ich ja noch förderung bekomme, ist das auch nicht soviel.

mfg
Daniel

Hallo Daniel,

dein Nettoeinkommen muss auf jeden Fall höher sein als dein versichertes Krankentagegeld. Sonst bekommst Du weiniger ausgezahlt. Mach am besten eine Aufstellung in der deine Förderung und die Einnahmen und Ausgaben aufgeschlüsselt sind.

Erklärs denen genau so…
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Guten Tag,
der Versicherer überprüft ob das Krankentagegeld gemessen zum Einkommen realistisch ist.
Manche akzeptieren einen Mindestbetrag ohne Nachweis.
Teilen Sie mit das am Anfang der Selbständigkeit natürlich noch kein regelmäßiges Einkommem gegeben ist und man solle daher pauschal den vereinbarten Betrag bezahlen.
Oder Sie müssen eben eine Einnahme-/Überschußrechnung vorlegen oder eine betriebswirtschaftliche Auswertung(BWA) des Steuerberaters.
Gruß
Harald Weesly

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Hallo Daniel.

„erstellen“ ist nicht die Frage…ein Nachweis ist entw. eine fertige BWA oder ein Jahresabschluss oder ein EKSt-Bescheid.
Das gibts i.d.R. nach 4 Monaten nocht nicht. Deswegen: kontaktieren Sie die KV, inform. Sie die über diesen Umstand und fragen Sie die, was sie statt dessen einreichen sollen.

Gruß Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo, Daniel!
Der Grund für die Abfrage des Einkommens: Die Versicherung will sehen, ob Sie nicht evtl. mehr Krankentagegeld versichert haben als Sie verdienen. Die Versicherung wird nur den Tagessatz überweisen, der Ihrem Einkommen entspricht.
Wie Ihr Einkommen ermittelt wird, sollten Sie die Versicherung fragen. Normalerweise wird der Gewein aus der Jahresbilanz oder der Jahres-Einkommensüberschuss-Rechnung des Steuerberaters zu Grunde gelegt. Wenn es so etwas für Sie noch nicht gibt, könnte auch die mtl. Betriebswirtschaftliche Auswertung des Steuerberaters genommen werden. Wenn Sie die Gewinnermittlung selbst vornehmen, könnte evtl. diese Berechnung reichen. Rufen Sie einfach Ihre Versicherung an!

Mit freundlichen Grüßen

H.C. Sanders

Hi Daniel.
in einem ersten Schritt würde ich die Versicherung
informieren das ich als Existenzgründer noch keinen Abschluss vom Steuerberater / Finanzamt habe.
Wie hoch ist denn das Tagegeld? bis 50 Euro wird im Regelfall net gefragt.
Gruß

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Hallo Daniel,
es wird nichts anderes übrig bleiben, als eine Auflistung
der Einnahmen zu machen über die Monate Jan-April 2010.
Der Versicherung kann damit das Brutto-Jahreseinkommen

aufzeigen, das zumindest auf dieser Basis erreicht wurde
bzw. wird.

Im Zweifel würde ich am besten den Versicherer selbst fragen, was
er als Nachweis akzpetiert für frisch Selbständige.
Wenn der Versicherer keine Angaben über Ausgaben innerhalb
der Tätigkeit will, ist das ev. gar nicht so schlecht, da ja
unter Umständen die Ausgaben (Werbung, Fahrten, sonstige
nötige Aufwendungen) so hoch wie die Einnahmen waren.
Ich fürchte, sicher ist, dass der Versicherer nicht mehr zahlt,
als tatsächlich eingenommen wurde :smile:.

Hoffe mit der Info geholfen zu haben.
Liebe Grüße
Hans-Günter & Micha

PS:
Mehr Info zum Thema Tagegeld haben wir auch noch
auf unserer Homepage: www.pkv-netz.com

Hallo,
den Nachweis über das Einkommen lassen Sie sich über Ihren Steuerberater erstellen, der Ihnen eine sog. BWA erstellt, aus dem die relevanten Daten hervorgehen.

MfG,
Andreas Schofer

Hallo,
bin selbst angestellt,da ist ein Tagegeld unabhängig vom derzeitigen Einkommen vereinbart,deshalb keine Ahnung was die wollen,macht scheinbar sowieso jeder in der Branche was er will,oder wie es am besten passt.
Also sparsam mit Auskünften,die „Geier“ sind nur so lange freundlich ,wie sie gut an einem verdienen!

mfg
Joe

Hallo Daniel,

sicherlich führst Du Buch, dann kannst Du Deine Einnahmen nachweisen. Oder Deine Steuerberaterin kann Dir einen Einkommensnachweis ausstellen? Ich denke, hier mußt Du auf Grund der Kürze Deiner Selbständigkeit etwas kreativ werden, dir ggf. selbst eine Bescheinigung ausstellen. Die PKV wird das dann prüfen und wenn Du Dein Einkommen ihrer Ansicht nach zu hoch eingeschätzt hast, nachfragen.
Viele Grüße