Herr X bezieht seit Mai 08 Krankentagegeld. Im Juli 08 hat er seinen Jahresurlaub für Februar 09 gebucht.Seine Krankenkasse muss das eigendlich genehmigen.Macht sie aber nicht…Urlaub ja, aber Zuhause.Ansonsten wird während der Zeit das Krankentagegeld gestrichen.
Was passiert, wenn Herr X trotzdem fliegt.Wird sein Geld gestrichen oder bekommt dieser noch anderen Ärger???
Hallo,
schwierige Sache - eigentlich ungewöhlnich das eine Kasse einen
„Urlaub“ nicht genehmigt - da müssen schon besondere Gründe vorliegen,
die in der Reise selbst liegen und für die Gesundung wahrscheinlich nicht gerade dienlich sind.
Was passiert wenn man trotzdem verreist. Nun, wenn die Kasse Wind davon bekommt kann sie das Krankengeld sperren - das ist zwar nicht ganz so einfach aber glaub mir, ich weiss wer den längeren Atem in einem solchen Fall hat.
Wo kein Kläger ist, da auch kein Richter gilt aber auch hier.
Gruß
Czauderna
Sprechen wir über das Krankengeld einer Kasse ? oder das Krankentagegeld einer Privatversicherung ?
In der PKV wird Krankentagegeld nur am Wohnort gezahlt (außer man wird auf einer Reise arbeitsunfähig oder ist zur Behandlung weg). Das ist in den Bedingungen geregelt. Weiteren Ärger sehe ich nicht.