Krankentagegeldversicherung bei der GKV

Liebe/-r Experte/-in,
folgender Fall:
ich arbeite zur Hälfte Solzialversicherungspflichtig und zur Hälfte Selbständig.
Mir ist bekannt, dass ich sozialver. Pflichtig versichert bleiben kann, so lange diese Tätigkeit meine andere überwiegt. Bei der GKV habe ich zusätzlich die Möglichkeit ein Krankentagegeld ab der 7. Woche für meine selbständige Tätigkeit mitzuversichern. Frage: wo finde ich diese Regelung schriftlich??

Vielen Dank schon jetzt

Hallo,

Ihre Aussage halte ich für nicht korrekt. Über Ihre Versicherung in der GKV kann keine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen werden. Was ggf. gemeint ist, das Ihre Krankenkasse über eine Zusammenarbeit mit einem Versicherungsunternehmen eine solche versicherung anbietet. Dies finden Sie dann im jeweiligen Angebot des Versicherungsunternehmens. Wenn dies so ist, dann ist es bestimmt günstiger eine solche Versicherung abzuschließen als woanders oder ohne Einschaltung Ihrer Krankenkasse. Die Tarife sollten besser sein. Private Zusatzversicherungen dürfen Krankenkassen nicht anbieten.

Da kann ich Dir nicht helfen. Das muss einer von der GKV beantworten. Vielleicht Günter von der DAK?
Doch zum Tagegeld: ich empfehle Dir das Tagegeld bei einer privaten abzuschließen.
Vorteil: die zahlen auch noch nach den 18 Monaten, die die GKV nur zahlt. Eben so lange, solange Du krank geschrieben bist.
Karenzzeit: wie bei der GKV 6 Wochen.
Und lass Dir eine vergleich von einem Makler machen. Mindestens 3 Möglichkeiten!
Wenn du willst, dann kann ich dir das machen.
Du musst mir nur Dein Geburtsdatum schreiben. Und wo ich den Vergleich hinsenden soll.
Raimund Brendle
[email protected]

Hallo,
nein, das funktioniert so nicht - entweder man ist als Arbeitnehmer krankenversicherungspflichtig, dann besteht Krankengeldanspruch in Höhe des entgeheneden Arbeitsentgeltes. Meist wird entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für sechs Wochen geleistet so dass ab der 7. Woche Krankengeld gezahlt wird.
Bei dieser KOnstellation wird für das Einkommen aus der nebenberuflichen (selbständigen) Tätigkeit kein Krankenversicherungsbeitrag gezahlt, deshlab gibt es dann auch dafür keinen Krankengeldanspruch bei der GKV.
Ist man dagegen als hauptberuflich selbständig bei der GKV-Kasse versichert, dann kann man bei der Krankenkasse eine Klasse mit Krankengeldanspruch ab der 7. Woche (manche Kassen bieten auch schon einen frueheren Zeitpunkt an) abschliessen - die Höhe des KRankengeldes richtit sich nach dem der Einstufung zugrundeliegenden Arbeitseinkommen.
Gruss
Czauderna

Ich bin seit 10 Jahren in Rente und nicht mehr auf dem Laufenden. Die schriftliche Regelung welche Sie suchen, finden Sie aber bestimmt in der Satzung der gesetzlichen Krankenkasse. Lassen Sie sich diese dort vorlegen.
Mit freundlichen Grüßen
p.j.w

Hallo,

ich selber wüsste nicht, dass Sie in der gesetzlichen Versicherung ein Krankentagegeld der selbständigen Tätigkeit versichern lassen können.

Wenden Sie sich doch einfach mal an Ihre Krankenkasse.

Was ich Ihnen auf jeden Fall dringend rate: Lassen Sie Ihre Beschäftigungen schnellstmöglich prüfen (Prüfung haupt/nebenberufliche selbständige Tätigkeit, da die Aussage, „solange die pflichtige Tätigkeit die andere überwiegt bleiben Sie pflichtig“ nicht stimmt. Es sidn hier mehrere Faktoren wichtig und zu prüfen, und ich hatte schon öfter Versicherte, die aus allen Wolken gefallen sind, weil sie auf einmal für Jahre nachzahlen mussten.

Also, wenden Sie sich an Ihre Kasse und lassen Ihre Versicherungspflicht überprüfen, Sie bekommen dann auch einen schriftlichen Bescheid, ob Sie versicherungspflichtig sind oder nicht…dann sind Sie auf der sicheren Seite!

Grüße,
Andreas

Das geht aber nur, wenn die Basis für die Krankenversicherung die selbständige Tätigkeit ist. Also eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit vorliegt. Das steht im § 44 Absatz 2 Satz 2 Sozialgesetzbuch V. Auszug: …das Mitglied erklärt gegenüber der Krankenkasse, dass die Mitgliedschaft den Anspruch auf Krankengeld umfassen soll (Wahlerklärung). Ansonsten besteht der Anspruch auf Krankengeld im Rahmen der Krankenversicherung als Arbeitnehmer. Beides zusammen geht meines Erachtens nicht.
Gruß
Karsten

Hallo,
die Grundlagen findest du im Sozialgesetzbuch und in den Satzungen der einzelnen Krankenkassen. Wenn du die Möglichkeit hast, dich privat zu versichern, würde ich dir dazu raten, da das Krankentagegeld in der GKV nicht den vollen Verdienstausfall übernimmt. In einem Zuatztarif eine Privaten Krankenversicherung kannst du deinen monatliches Einkommen zu 100% absichern und das schon vor der 7. Woche.

Gruß
Lohmes

Suchen Sie in Ihrem Wohngebiet einen seriösen und unabhängigen Versicherungsmakler auf, dieser kann Ihnen eine genauere Auskunft geben, bei einem persönlichem Gespräch.

Gruß