Liebe/-r Experte/-in,
folgender Fall:
ich arbeite zur Hälfte Solzialversicherungspflichtig und zur Hälfte Selbständig.
Mir ist bekannt, dass ich sozialver. Pflichtig versichert bleiben kann, so lange diese Tätigkeit meine andere überwiegt. Bei der GKV habe ich zusätzlich die Möglichkeit ein Krankentagegeld ab der 7. Woche für meine selbständige Tätigkeit mitzuversichern. Frage: wo finde ich diese Regelung schriftlich??
Vielen Dank schon jetzt