Krankentagegeldversicherung

Hallo, mal folgende frage:
Wo ist der unterschied zwischen eine Krankentagegeldversicherung und einer Krankentagegeldversicherung nach Art der schadensversicherung?
Bei den Allgm. Versicherungsbedienungen für die Krankentagegeldversicherung nach Art der Schadensversicherung steht zum beispiel:
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf die der versicherten
Person bekannten Erkrankungen oder Unfallfolgen,
wegen derer sie in den letzten zwölf Monaten vor Beginn des
Versicherungsschutzes ärztlich oder therapeutisch beraten oder
behandelt wurde. Diese Einschränkung gilt nur, wenn der Versicherungsfall
innerhalb der nächsten 24 Monate seit Beginn
des Versicherungsschutzes eintritt und mit diesen Erkrankungen
oder Unfallfolgen in ursächlichem Zusammenhang steht.

bei den Allg. Versicherungsbedienungen für die Krankentagegeld steht das nicht.

Wo ist der unterschied?? Es wurde eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen, nur was gilt jetzt?

MFG

Hallo Patrik,

die Bedingungen für Krankenversicherungen sind imemr stufenweise aufgebaut.

Für den Tarif, aus dem du zitierst, gelten die Allgemeinen Bedingungen für Krankentagegeldversicherungen nach Art der Schadenversicherung (AVB/TS). Dazu gelten die Bestimmungen aus den Tarifbedingungen, hier sind Einschränkungen und Erweiterungen zu den AVB/TS geregelt.

Der Unterschied zur „normalen“ Krankentagegeldversicherung liegt in den allgemeinen Bedingungen. Grundlage sind nicht die AVB/TS sondern die Allgemeinen Bedingungen Teil I (MB/KT) und Teil II, der Einschränkungen und Erweiterungen zu Teil I regelt. Der Tarif wiederum regelt Einschränkungen und Erweiterungen zu den Teilen I und II.

Viele Grüße
oscar.

Hallo,

das habe ich nicht ganz verstanden. Geht das auch verständlicher??
Der Fall ist folgender: Person hatte erkrankung mit Krankengeld bis 12.01.2009. Jetzt hat die person erneut probleme mit der selben erkrankung , wurde zum 12.01.2009 ausgesteuert von der gesetzlichen. hat jetzt wieder vollen asnpruch drauf. Krankentagegeldversicherung wurde zum 01.01.2010 bein der hansemerkur abgeschlossen. Deshalb jetzt die frage, WO ist der unterschied und anspruch ja oder nein bei der KT?

MFG