Hallo, mal folgende frage:
Wo ist der unterschied zwischen eine Krankentagegeldversicherung und einer Krankentagegeldversicherung nach Art der schadensversicherung?
Bei den Allgm. Versicherungsbedienungen für die Krankentagegeldversicherung nach Art der Schadensversicherung steht zum beispiel:
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf die der versicherten
Person bekannten Erkrankungen oder Unfallfolgen,
wegen derer sie in den letzten zwölf Monaten vor Beginn des
Versicherungsschutzes ärztlich oder therapeutisch beraten oder
behandelt wurde. Diese Einschränkung gilt nur, wenn der Versicherungsfall
innerhalb der nächsten 24 Monate seit Beginn
des Versicherungsschutzes eintritt und mit diesen Erkrankungen
oder Unfallfolgen in ursächlichem Zusammenhang steht.
bei den Allg. Versicherungsbedienungen für die Krankentagegeld steht das nicht.
Wo ist der unterschied?? Es wurde eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen, nur was gilt jetzt?
MFG